LG Hamburg: Access-Provider kann nicht verpflichtet werden, den Zugriff auf Filesharing-Webseiten zu unterbinden
LG Hamburg, Urteil vom 12.03.2010, Az. 308 O 640/08 §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; 8 TMG; 88 TKG; Art. 10 GG
Das LG hat entschieden, dass ein Access-Provider
nicht dazu verpflichtet werden kann, den auf
rechtsverletzende Webseiten zu unterbinden. Nicht zu verwechseln ist dieser Fall mit der Sachlage, dass ein Hosting-Dienst wie
Rapidshare auch rechtswidrig handelnden Filesharern (ungewollt) die Möglichkeit bietet, Inhalte ins Netz zu stellen, die von Dritten
heruntergeladen werden können (vgl. OLG Hamburg, OLG Düsseldorf). Die Beklagte vermittelte im vorliegenden Fall Ihren Kunden u.a.
Zugang zu dem Internetdienst “d…am”, der nach Auffassung der Klägerin deren Rechts an Musikwerken verletze, indem dort eine
Linksammlung auf zahllose rechtswidrige Kopien von Werken aus dem Repertoire der Klägerin angeboten werde. Die Beklagte solle nun für
bestimmte Werke den Kunden des Internetdienstes den Zugriff auf die Links zu diesen Werken verwehren. Dies lehnte das Gericht ab. Das
Begehren der Klägerin sei auf eine (teilweise) unmögliche Leistung gerichtet und deshalb unbegründet. Die Kammer führte aus, dass
unstreitig alle derzeit bekannten technischen Möglichkeiten einer Filterung oder einer so umgangen werden könnten, dass die Website „d…am” mit den URLs zu den streitgegenständlichen Werken
weiterhin über die von der Beklagten bereitgestellten Internetzugänge aufgerufen werden könne.
Damit sei die Beklagte technisch nicht in der Lage, dem begehrten Verbot nachzukommen, weil die beanstandete Aufrufbarkeit der Werke
nur erschwert werden könne, ansonsten aber fortbeste…
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