LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail möglich
Rechtsanwalt Aabadi: RechtAktuell | 15. Februar 2010 — Das Landgericht Hamburg hat bereits mit Urteil vom 7. Juli 2009, das erst vor kurzem veröffentlicht wurde, entschieden, daß w…
Das Landgericht Hamburg hat bereits mit Urteil vom 7. Juli 2009, das erst vor kurzem veröffentlicht wurde, entschieden, daß wettbewerbsrechtliche Abmahnungen grundsätzlich auch per E-Mail zugestellt werden können und damit seine einstweilige Verfügung vom 17. März 2009 bestätigt, mit der es eine Werbung mit dem Titel "Fachanwalt für Markenrecht" oder “Fachanwalt: Markenrecht” im Rahmen eines Internetauftritts als unlauteren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht verboten hatte, weil die Fachanwaltordnung (dort § 1) einen "Fachanwalt für Markenrecht" überhaupt nicht vorsieht.
Der Antragsteller und Kläger mahnte den Betreiber der Website wegen der unzulässigen Verwendung des Titels "Fachwanwalt für Markenrecht" per E-Mail ab und sandte eine Kopie dieser E-Mail zugleich an einen anderen Berufskollegen. Der eigentliche Adressat der elektronischen Abmahnung behauptete allerdings, daß ihn die E-Mail auf Grund einer aktiven Firewall gar nicht erreicht habe und zweifelte zudem die Zulässigkeit von Abmahnungen per E-Mail grundsätzlich an.
Diese Einwände hat das Hamburger Landgericht verworfen und ausgeführt, daß Abmahnungen auch per E-Mail verschickt werden können und heutzutage grundsätzlich davon ausgegangen werden könne, daß E-Mails ihren Adressaten auch erreichen. Das "Erreichen des Adressaten" sieht das Gericht auch dann als erfüllt an, wenn die E-Mail im Spamfilter oder Firewall "hängenbleibt" und konstituiert damit quasi eine Verpflichtung, auch den Spamordner auf relevante Nachrichten zu überprüfen.
Die vorliegende Entscheidung wirft einmal mehr ein Schlaglicht auf die rechtlichen Fallstricke beim zunehmenden Übergang von der postschriftlichen Kommunikation hin zur elektronischen Kommunikationsformen. Im Grunde genommen ist ein E-Mail-Postfach vergleichbar mit einem herkömmlichen Briefkasten: Hier wie dort muß mit dem Eingang auch unerwünschter (Werbe)Nachrichten gerechnet werden. Allerdings landet im E-Mail-Postf…
» Vollständiger ArtikelErschienen 15. Februar 2010 auf http://rechtsanwalt-online.blog.de.
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