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LG Hamburg: 20.000 € Streitwert bei unerlauter Werbung mit Lebensmitteln ist fair

am 19.11.2007 von http://www.it-recht-kanzlei.de/

Durch einstweilige Verfügung wurde es einem Online-Händler untersagt, für die Lebensmittel „Cellulose, Calcium, Biozink und Veikang“ mit der Aussage zu werben, dass die Lebensmittel zur Korrektur von Allergieerkrankungen führen würden. Streitwert zunächst: 30.000 Euro.


Gegen den Streitwert ist der Antragsgegner mittels einer Streitwertbeschwerde vorgegangen. Im Rahmen dieser Streitwertbeschwerde  


verwies er auf seine schlechte wirtschaftliche Lage (Bezieher von Arbeitslosengeld II).

verwies er auf die umfangreiche Abmahntätigkeit der Antragsstellerin.

argumentierte er, dass weder der Umfang der Verletzungshandlung noch die Größe seines Betriebs den Streitwert von 30.000 € rechtfertige. Dasselbe gelte für den Umsatz der Antragsstellerin.



Das LG Hamburg (Beschluss vom 10.01.2007, Az. 312 O 13/07) hielt nun immerhin eine Herabsetzung auf 20.000 € im „Hinblick auf die geringe Angriffsintensität“ für gerechtfertigt:

„(...)Auf der anderen Seite ist für die Bemessung des Streitwertes in erster Linie nicht die Größe des wettbewerbswidrig handelnden Angreifs maßgebend. Vielmehr kommt es auf das Interesse der Antragsstellerin an, deren Umsatzinteresse durchaus in erheblichem Umfang gefährdet sein könnte, wenn gegen aggressive Werbung mit unzulässigen …

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