LG Frankfurt zu Kopierschutz und analoger Lücke
am 12.08.2006 von Law-Blog
Im Law-Blog ist das nachstehende Urteil des LG Frankfurt bereits kurz besprochen worden. Nachfolgend nun der Volltext, der im Übrigen auch per PDF auf der Webseite des Landgerichts verfügbar ist.
LANDGERICHT FRANKFURT AM MAIN
verkündet am 31.05.2006
Geschäftsnr.: 2-06 O 288/06
JAe G. als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Teilanerkenntnis-und Schlussurteil
IM NAMEN DES VOLKES
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
hat das Landgericht Frankfurt am Main - 6. Zivilkammer –
durch Vorsitzenden Richter am Landgericht R.
Richter am Landgericht Dr. K. Richterin am Landgericht W-S
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31.05.2006 für Recht erkannt:
Die Antragsgegner werden im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt,
1. es bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, für die Antragsgegnerin zu 1.) zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs eine Software zur Herstellung von Vervielfältigungen beim N. Musikdienst der Antragstellerin zu 1.) abgerufener Musikdateien, die mit dem Digital Rights Management System von Microsoft Version 9 und/oder Version 10 (Janus) verschlüsselt sind, zu verbreiten und/oder zu bewerben, letzteres insbesondere mit den folgenden Werbeaussagen:
a) N. - die neue Musik-Flatrate - Für knapp 15 Euro so viel Musik hören und downloaden, bis der Arzt kommt. Doch das geht nur so lange, wie man auch tatsächlich die Flatrate abonniert hat. Sobald man kein zahlendes Mitglied mehr ist, sind die ganzen schönen Musik-Downloads unbrauchbar. Dank DRM (Digital Rights Management) lassen sich die teuer bezahlten Musik-Files nicht mehr abspielen und verschwenden
nur noch Platz auf Ihrer Festplatte“;
und/oder
b) „Hier kommt N. mit N. schneiden Sie auf technisch …
LG Frankfurt a.M.: Umgehungssoftware von Kopierschutz wettbewerbswidrig
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Downloaden bis der Arzt kommt - oder das LG Frankfurt
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Das neue Urheberrecht: Tod der Privatkopie?
kielanwalt.de / [Veröffentlicht bei “anwalt4you” - Juli 2004 und “Rechtpraktisch” - August 2004] Jan A. Strunk Auch das seit September 2003 geltende neue Urheberrechtsgesetz (UrhG) gestattet dem Nutzer eines Werkes die Anfertigung von Kopien…
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Kanzlei Kremer / Wenn die Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes dem Grunde nach berechtigt ist (etwa weil die Informationspflichten im Fernabsatz tatsächlich nur unvollständig erfüllt worden sind), wird sie gerne als rechtsmissbräuchlich bezeichnet (Stichwo…
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IT-Blawg / Trotz des Verdachts illegaler Kopien von Musikstücken und deren möglicher Verbreitung über einen FTP-Server müssen Zugangsprovider nicht die Daten ihres Kunden, wie Name und Anschrift, mitteilen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg am 28.04.2…
Urteil bestätigt Existenz der analogen Lücke im Urheberrecht
decker.eu / Nach einem Bericht von heise online hat das Landgericht Frankfurt am Main hat in einer Entscheidung vom 31.5.2006 (Az. 2-06 O 288/06) die Existenz der so genannten "analogen Lücke" im Kopierschutzrecht des Urheberrechtsgesetzes best…
