LG Frankfurt: Störerhaftung im Filesharing - Wenn das Ausschalten des eigenen PC nutzlos ist

LG Frankfurt, Urteil vom 22.02.2007, Az. 2-3 O 771/06 § 97 UrhG Das LG Frankfurt hatte hinsichtlich der Verantwortlichkeit eines Anschlussinhabers zu entscheiden, der zu dem Zeitpunkt, an dem illegale Musikdown- und uploads über seinen Anschluss erfolgten, im Urlaub weilte. Während seiner Abwesenheit war der PC ausgeschaltet gewesen. Das Gericht stellte trotzdem die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für die erfolgten Urheberrechtsverletzungen fest. Er habe eine ungesicherte WLan-Verbindung für den Zugang zum Internet genutzt. Auf diese Verbindung haben Dritte Zugriff auch bei ausgeschaltetem PC des Inhabers nehmen und diese missbräuchlich nutzen können. Der Anschlussinhabers hätte nach den Ausführungen des Gerichts zureichende Sicherungsmaßnahmen treffen müssen, um Dritten den Zugriff auf sein WLan-Netzwerk zu verwehren. Da…

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Themen: Urteil , Filesharing , Frankfurt , Wlan , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Dritte , Landgericht Frankfurt , Zugang Zum Internet , Anschluss , Download , Netzwerk , Missbrauch , Herunterladen
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 11. November 2009 auf http://damm-legal.de.

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