LG Frankfurt/Main: Schweigen auf eine E-Mail führt nicht zur Vertragsänderung

LG Frankfurt/Main, Urteil v. 15.12.2005 - Az: 2-03 O 352/05 - Schweigen auf eine E-Mail führt nicht zur Vertragsänderung (redaktionelle Leitsätze):

1. Reagiert der Kunde in einer laufenden Geschäftsbeziehung auf eine E-Mail des Anbieters, mit der dieser den Kunden auffordert, der Umstellung eines bislang unbefristeten Vertrags über die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses in einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten zuzustimmen, ist die vom Anbieter begehrte Vertragsänderung nicht wirksam geworden. Das Schweigen bedeutet im Rechtsverkehr grundsätzlich die Ablehnung des Angebots.

2. Die Verwendung einer E-Mail der unter 1. bezeichneten Art ist gegenüber den Kunden irreführend und eine unlautere Wettbewerbshandlung iSd § 3 UWG, wenn der Anbieter in der E-Mail nicht zum Ausdruck bringt, dass durch ein Schweigen des Kunden es nicht zu der vom Anbieter begehrten Vertragsänderung kommt.

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Themen: Frankfurt

Erschienen 22. März 2006 auf http://www.vertretbar.de.

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