LG Frankfurt/Main: Schweigen auf eine E-Mail führt nicht zur Vertragsänderung
am 22.03.2006 von Vertretbar Weblawg
LG Frankfurt/Main, Urteil v. 15.12.2005 - Az: 2-03 O 352/05 - Schweigen auf eine E-Mail führt nicht zur Vertragsänderung (redaktionelle Leitsätze):
1. Reagiert der Kunde in einer laufenden Geschäftsbeziehung auf eine E-Mail des Anbieters, mit der dieser den Kunden auffordert, der Umstellung eines bislang unbefristeten Vertrags über die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses in einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten zuzustimmen, ist die vom Anbieter begehrte Vertragsänderung nicht wirksam geworden. Das Schweigen bedeutet im Rechtsverkehr grundsätzlich die Ablehnung des Angebots.
2. Die Verwendung einer E-Mail der unter 1. bezeichneten Art …
LG Frankfurt a.M.: Keine Vertragsänderung bei Schweigen auf E-Mail
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 17.11.2005 - Az.: 2/03 O 352/05: PDF) hatte zu entscheiden, ob eine Vertragsänderung auch dadurch zustande kommen kann, wenn ein Kunde auf die E-Mail eines Unternehmens, in der Vertragsänderungen angekündigt werden, …
Vertragsänderung durch Schweigen?
Blickpunkt Recht & Steuern / Eine Vertragsänderung über einen DSL-Internet-Anschluss kommt nicht dadurch zustande, dass das Telekommunikationsunternehmen dem Kunden eine E-Mail mit den geänderten Bedingungen schickt und der Kunde hierauf nicht antwortet. Dies hat das Landgeri…
DSL-Anschluss: Kunde darf schweigen
Handakte WebLAWg / Eine Vertragsänderung über einen DSL-Internet-Anschluss kommt nicht dadurch zustande, dass das Telekommunikationsunternehmen dem Kunden eine E-Mail mit den geänderten Bedingungen schickt und dieser nicht antwortet. Das hat das Landgericht Frankfu…
Frankfurt/Main: 1 Anwalt auf 99 Frankfurter, Berlin: 1 Anwalt auf 366 Berliner
Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer: Frankfurt bleibt Anwalts-Liebling Bundesrechtsanwaltskammer: Anwaltschaft gewährleistet flächendeckende Rechtsversorgung Frankfurt bleibt begehrtester Standort für Anwaltskanzleien. Nach einer j…
Pflichtangaben in Rechnungen
www.unternehmensjurist.de / Die IHK Frankfurt am Main bietet auf Ihrer Website u.a. Informationen über Pflichtangaben in Rechnungen, darunter auch einige Musterrechnungen. Den Link zu den o.g. Informationen finden Sie hier. …
OLG Frankfurt/Main: Handeln im geschäftlichen Verkehr und Kennzeichenbenutzung bei Internet-Auktionen
Vertretbar Weblawg / OLG Frankfurt/Main, Urteil v. 08.09.2005 Az: 6 U 252/04 - Handeln im geschäftlichen Verkehr und Kennzeichenbenutzung bei Internet-Auktionen (amtliche Leitsätze): […] 2. Wird der Internet-Nutzer bei der Suche nach eBay-Angeboten durch d…
LG Frankfurt/Main: Schutz eines Künstlernamens durch § 12 BGB und Interessensausgleich bei Namensgleichheit
Vertretbar Weblawg / LG Frankfurt/Main, Urteil v. 14.01.2005 Az: 3/12 O 113/04 = aventis.de - Schutz eines Künstlernamens durch § 12 BGB und Interessensausgleich bei Namensgleichheit (redaktionelle Leitsätze): 1. Der Schutz eines Künstlernamens durch § 12 BGB b…
JURAcon 2006 in Frankfurt
Obiter Dictum / Am 11. April 2006 findet in Frankfurt am Main wieder einmal die Bewerbermesse JURAcon statt. Diesmal sind 60 Aussteller vertreten, darunter viele Großkanzleien und -unternehmen. Ob sich ein Besuch lohnt, während dessen bereits entscheidende Karrier…
DSL-Anschluss: Kunde darf schweigen
Rechtblog / Eine Vertragsänderung über einen DSL-Internet-Anschluss kommt nicht dadurch zustande, dass das Telekommunikationsunternehmen dem Kunden eine E-Mail mit den geänderten Bedingungen schickt und dieser nicht antwortet. Quelle: Handelsblatt.de vom 11.0…
Vertragsänderungen von T-Online rechtswidrig
Handakte WebLAWg / Das Frankfurter Landgericht hat einseitige Vertragsänderungen des Internet-Providers T-Online für rechtswidrig erklärt. Für eine wirksame Änderung reiche es nicht aus, dass der Kunde auf eine E-Mail über die veränderten Vertragsbedingungen nic…
Schweigen ist keine Zustimmung
BERLIN BLAWG / Das Schweigen von Privatpersonen kann in Deutschland grundsätzlich nicht als Zustimmung zu einem Vertragsschluß oder einer Vertragsänderung gedeutet werden. Trotzdem versuchen zahllose AGB-Verwender -insbesondere Anbieter von langfris…
BGH: Vertragsanpassungsklauseln in Provider AGB regelmäßig unwirksam - Zustimmungsfiktion nach 6 Wochen unzulässig
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05 BGB § 307 Abs. 1 Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit Vertragsanpassungsklauseln in den AGB eines großen Internetproviders befasst. Völlig zu Recht kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass einseitige…
Keine Steuerfreiheit bei Laufzeitverlängerung
Blickpunkt Recht & Steuern / Die nachträgliche Verlängerung eines Versicherungsvertrages führt trotz gleich bleibender Beitragsleistung steuerrechtlich zu einem neuen Vertrag, wenn die Möglichkeit der Vertragsänderung im ursprünglichen Versicherungsvertrag nicht vorgesehen…
LIEBES, DOOFES GMX-MITGLIED
LawBlog / Aha, GMX ist nicht nur wenig serviceorientiert. Nein, die Firma hält ihre Kunden auch für doof. Nachdem ich gestern auf diese Mail zurückgeschrieben habe, dass ich mich nicht mit dem lakonischen Hinweis auf andere Abteilungen vertrösten lasse, e…
Provider können Leistungen nicht im Wege der Zustimmungsfiktion angepasst werden
Handakte WebLAWg / Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das seinen Kunden den Zugang zum Internet verschafft und hiermit zusammenhängende Produkte (z.B.: DSL-Splitter, DSL-Modems, WLAN-Router) verkauft, benachteiligen die Kunden e…
1 BvR 378/00 vom 17.08.2004
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage des Rechtsschutzes für niedergelassene Vertragsärzte gegen die einem Krankenhausarzt erteilte Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.…
