LG Frankfurt/Main: Namensschutz für hessentag.de

LG Frankfurt/Main, Beschluss v. 29.04.2005 – Az: 2-03 O 583/04 = hessentag.de (Volltext HTML via Rauschhofer Rechtsanwälte) - namensrechtlichen Schutz der aus einer Veranstaltungsbezeichnung bestehenden Internet-Domain (redaktionelle Leitsätze):

1. Der vom Land Hessen veranstaltete Hessentag ist ein abgegrenzter Geschäftszweig, dessen Bezeichnung als Internet-Domain Unterscheidungskraft und Namensfunktion zukommt.

2. Die Zufügung einer Jahreszahl (hier: hessentag2006.de) zur geschützten Bezeichnung hat eine rein beschreibende Funktion, sodass die Verwendung der Internet-Domain hessentag2006.de durch einen nichtberechtigten Dritten eine die Namensrechte des Landes Hessen aus § 12 BGB verletzende Namensanmaßung darstellt.

3. Für das Vorliegen einer Namensanmaßung ist bereits die Registrierung der Internet-Domain durch einen nichtberechtigten Dritten ausreichend.

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Themen: Land Hessen , Hessentag Frankfurt

Erschienen 20. Januar 2006 auf http://www.vertretbar.de.

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