LG Frankfurt: Bei 10 eBay-Angeboten liegt gewerbliches Handeln vor, kein Privat-Verkauf
am 12.07.2008 von http://damm-legal.de
LG Frankfurt, Beschluss vom 08.10.2007, Az. 2/03 O 192/07
§§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG, §§ 257, 683, 677. 670 BGB
Das Landgericht Frankfurt ist der Ansicht, dass bereits bei zehn Angeboten über fabrikneue oder neuwertige Ware ein Handeln im geschäftlichen Verkehr, also kein privates Handeln mehr vorliegt. Eine solche Anzahl verkaufter neuer oder jedenfalls neuwertiger Bekleidungsstücke ließe sich nach der Lebenserfahrung mit einem privaten Gelegenheitsverkauf nicht erklären. Dies wiederum begründe eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Verkaufstätigkeit den privaten Bereich verlassen hat und als geschäftlich zu qualifizieren ist. Das Landgericht wies darauf hin, dass allgemein auf die gesamten Umstände des Einzelfalls abzustellen sei, wobei deren Bewertung sich jeder schematischen Betrachtungsweise entziehe. Abzustellen sei insbesondere auf die Dauer der Verkaufstätigkeit, die Zahl der Verkaufs- bzw. Angebotshandlungen im fraglichen Zeitraum, die Art der zum Verkauf gestellten Waren, deren Herkunft, der Anlass des Verkaufs und die Präsentation des Angebots. Die Folgen der Entscheidung sind für den Verkäufer weitreichend. Unter anderem hat der Onlinehändler eine ganze Reihe gesetzliche Informationspflichten zu beachten, z.B. die Widerrufsbelehrung von Verbrauchern. Darüber hinaus kann er, wie vorliegend, kostenpflichtig auf Unterlassung von Markenrechsverstößen und Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Landgericht Frankfurt a.M.
Beschluss
In dem Rechtsstreit
[…]
gegen
[…]
wird der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Gründe:
Die beabsichtigte Prozessführung bietet nach dem bisherigen Vorbringen des Beklagten keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Die Klägerin hat schlüssig dargelegt, dass die Beklagte ihre Markenrechte gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz verletzt hat und ihr deswegen ein Unterlassungsanspruch …
LG Frankfurt a.M.: Handeln im geschäftlichen Verkehr auf eBay - Der Verkauf von 10 neuen oder neuwertigen, mit einer Marke gekennzeichneten Bekleidungsstücken lässt sich nicht mit einem privaten Gelegenheitsverkauf erklären, sondern begründet e
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