LG Frankfurt: Arcor ist als Internetprovider nicht verpflichtet den Zugriff auf die Suchmaschine Google zu sperren

Das LG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 05.12.2007 völlig zu Recht entschieden, dass ein Access-Provider nicht für Inhalte von Webseiten verantwortlich ist, zu denen er lediglich den Zugang vermittelt. Der Antragsteller hatte die Sperrung der Suchmaschine Google verlangt, da über diese rechtswidrige Inhalte auffindbar sind. Den Volltext der Entscheidung…

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Themen: Google , Frankfurt , Access Provider

Erschienen 13. Januar 2008 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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