LG Frankfurt: Anklage gegen Abofallenbetreiber nicht zugelassen

Die 27. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt hat mit Beschluss vom 05.03.2009 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Michael Burat, den ehemaligen Director der NetContent Ltd. nicht zugelassen. Der Anklage lagen rund 1.000 Fälle zu Grunde, in denen Internetnutzer mit Forderungen auf angeblich geschlossenen Verträgen überzogen wurden, wobei die Vertragsanbahnung über Internetseiten erfolgte, auf denen die Preishinweise jeweils mehr oder weniger gut versteckt waren. Nach Eingabe seiner Kontaktdaten erhielt der betroffene Internetnutzer eine Rechnung für ein kostenpflichtiges Abonnement zur Seitennutzung.Die Strafkammer begründete die Zurückweisung der Anklage wegen erwerbsmäßigen Betruges gegen Michael Burat damit, dass in der Seitengestaltung keine Täuschungsabsicht zu erkennen sei, „da die genannten Websites jeweils die Kostenpflichtig…

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Themen: Staatsanwaltschaft Frankfurt , Michael Burat

Erschienen 20. März 2009 auf http://www.spam-abwehren.de.

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