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LG Frankfurt a.M.: Voraussichtliche Lieferzeiten - Zur Zulässigkeit der Angabe voraussichtlicher Lieferzeiten in AGB, zur Unterscheidung der Begriffe Umtausch und Rückgabe und zur Verwirkung der Vertragsstrafe nach § 339 Satz 2 BGB.

am 15.07.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die sich der Verwender nicht hinreichend
bestimmte Fristen für die Erbringung einer Leistung vorbehält, ist unwirksam. Der Kunde muss in der Lage sein, das
Fristende selbst zu erkennen oder zu errechnen. Unzulässig ist danach eine Klausel, die den Fristbeginn von einem
Ereignis im Bereich des Verwenders abhängig macht, etwa von der Bestätigung des Verwenders.


2. Die Angabe von Zirka-Fristen hinsichtlich der Leistungsergbringung bzw. Lieferung von Waren, ist zulässig.
Die Angabe voraussichtliche Lieferzeiten in AGB steht insoweit inhaltlich der Angabe von Zirka-Fristen gleich.


3. Was (hier: als AGB-Klausel) einhellig in der rechtswissenschaftlichen Literatur und der Rechtsprechung als wirksam betrachtet wird,
kann auf Verschuldensebene bei der Auslegung einer Unterlassungserklärung nicht als strafbewehrter Verstoß betrachtet werden.
Allerdings setzt § 339 Satz 2 BGB Verschulden voraus. Allein die objektive Zuwiderhandlung genügt zur Verwirkung der
Vertragsstrafe nicht.


4. Der Bergriff Umtausch ist nicht mit dem Begriff Rückgabe gleichzusetzen. Unter Umtausch versteht der Verbraucher in der
Regel den …

LG Frankfurt a.M.: AGB-Klausel “Liefertermine sind nur bindend, wenn schriftlich zugesagt” ist wettbewerbswidrig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / LG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.07.2008, Az. 2-31 O 128/07 §§ 308 Nr. 1, 339 Satz 2 BGB Das LG Frankfurt a.M. ist der Rechtsansicht, dass die AGB-Klausel „Liefertermine sind nur bindend, wenn diese schriftlich von uns zugesagt werden” unwi…

LG Frankfurt: Angabe von “voraussichtlichen” Lieferfristen nicht wettbewerbswidrig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / LG Frankfurt am Main, Urteil vom 03.07.2008, Az. 2-31 O 128/07 §§ 308 Nr. 1, 339 S. 2 BGB Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass eine AGB-Klausel mit dem Inhalt “Angaben über die Lieferfrist verstehen sich als voraussichtliche Liefe…

LG Frankfurt a. M.: Sog. „Zirka-Lieferzeiten“ sind zulässig. Achtung bei AGB!

Dr. Bücker Newsfeed / 1. Online-Händlern ist es regelmäßig unmöglich genaue Lieferzeiten zu nennen, da die Lieferung oftmals von Faktoren abhängt, die vom Händler nicht beeinflussbar sind. Kommt es daraufhin zum Lieferverzug, kann der Kunde Schadensersatz verlangen…

eBay: Vorsicht bei der Angabe von Lieferzeiten

BERLIN BLAWG / Das Berliner Kammergericht hat einem eBay-Händler im Rahmen einer Wettbewerbsrechtssache die Verwendung der folgenden Klausel verboten: „Eine Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1 - 2 Tage nach Zahlungseingang, bei kundensp…

OLG Hamm: Vertragsstrafe 2.131.800,00 EUR - Schöner die Kassen nie klingeln? - Bei Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsversprechen wegen Verwendung derselben unlauteren AGB liegt der Verstoß nicht in jedem einzelnen Verkaufsangebot, sondern i

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Zur Bestimmtheit von Lieferfristen im eCommerce

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Die Lieferzeiten im Onlinehandel und auch bei einem e-Bay-Verkauf müssen hinreichend bestimmt sein. So beurteilte das Kammergericht (KG) in der Entscheidung vom 03.04.2007 (Az. 5 W 73/07) folgende Bestimmung als rechtswidrig: „Eine Überga…

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