LG Frankfurt a.M.: Keine Vertragsänderung bei Schweigen auf E-Mail
am 23.03.2006 von http://www.dr-bahr.com/Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 17.11.2005 - Az.: 2/03 O 352/05: PDF) hatte zu entscheiden, ob eine Vertragsänderung auch dadurch zustande kommen kann, wenn ein Kunde auf die …
LG Frankfurt/Main: Schweigen auf eine E-Mail führt nicht zur Vertragsänderung
Vertretbar Weblawg / LG Frankfurt/Main, Urteil v. 15.12.2005 - Az: 2-03 O 352/05 - Schweigen auf eine E-Mail führt nicht zur Vertragsänderung (redaktionelle Leitsätze): 1. Reagiert der Kunde in einer laufenden Geschäftsbeziehung auf eine E-Mail des Anbieters, mit d…
DSL-Anschluss: Kunde darf schweigen
Handakte WebLAWg / Eine Vertragsänderung über einen DSL-Internet-Anschluss kommt nicht dadurch zustande, dass das Telekommunikationsunternehmen dem Kunden eine E-Mail mit den geänderten Bedingungen schickt und dieser nicht antwortet. Das hat das Landgericht Frankfu…
Vertragsänderungen von T-Online rechtswidrig
Handakte WebLAWg / Das Frankfurter Landgericht hat einseitige Vertragsänderungen des Internet-Providers T-Online für rechtswidrig erklärt. Für eine wirksame Änderung reiche es nicht aus, dass der Kunde auf eine E-Mail über die veränderten Vertragsbedingungen nic…
DSL-Anschluss: Kunde darf schweigen
Rechtblog / Eine Vertragsänderung über einen DSL-Internet-Anschluss kommt nicht dadurch zustande, dass das Telekommunikationsunternehmen dem Kunden eine E-Mail mit den geänderten Bedingungen schickt und dieser nicht antwortet. Quelle: Handelsblatt.de vom 11.0…
Vertragsänderung durch Schweigen?
Blickpunkt Recht & Steuern / Eine Vertragsänderung über einen DSL-Internet-Anschluss kommt nicht dadurch zustande, dass das Telekommunikationsunternehmen dem Kunden eine E-Mail mit den geänderten Bedingungen schickt und der Kunde hierauf nicht antwortet. Dies hat das Landgeri…
LG Frankfurt a.M.: Keine Anbieter-Vergütung bei rechtswidrigem Dialer
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 26.08.2005 - Az.: 2-31 O 465/04) hatte zu entscheiden, ob der Anbieter eines Mehrwertdienste-Angebotes Vergütungsansprüche gegen den Netz-Betreiber hat, wenn der eingesetzte Dialer rechtswidrig war.Die Klägerin betri…
1 BvR 378/00 vom 17.08.2004
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage des Rechtsschutzes für niedergelassene Vertragsärzte gegen die einem Krankenhausarzt erteilte Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.…
Keine Steuerfreiheit bei Laufzeitverlängerung
Blickpunkt Recht & Steuern / Die nachträgliche Verlängerung eines Versicherungsvertrages führt trotz gleich bleibender Beitragsleistung steuerrechtlich zu einem neuen Vertrag, wenn die Möglichkeit der Vertragsänderung im ursprünglichen Versicherungsvertrag nicht vorgesehen…
Keine Behandlungspflicht ohne Versichertenkarte
Medizin & Recht / Wenn es sich nicht um einen dringenden Fall gemäß § 15 Abs. 5 SGB V handelt, sind Vertragsärzte nicht verpflichtet, gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln. Dies hat das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Ma…
AG Frankfurt a.M.: Schuldanerkenntnis auch per E-Mail möglich
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Frankfurt a.M. (Urt. v. 13.10.2005 - Az.: 31 C 745/05-83) hat entschieden, dass ein Schuldanerkenntnis auch wirksam per E-Mail abgegeben werden kann.Die normalerweise verlangte Schriftform nach § 781 BGB war im vorliegenden Fall nicht erforde…
Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze
Anwalt bloggt / Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.2006 das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Das Gesetz enthält unter anderem folgende Änderungen: Es wird di…
Von der unerträglichen Leichtigkeit der Vertragsänderung bei IT-Projekten
Law-Blog / Als Anwalt hat man zugegebenermaßen einen verstellen Blick auf IT-Projekte, denn natürlich landen gerade die auf dem Schreibtisch, bei denen irgend etwas schief gegangen ist. Von daher mag der Eindruck trügen, dass alle Projekte problematisch sind…
