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LG Frankfurt a.M.: Keine Haftung von Arcor für pornografische Webseiten (YouPorn)

am 21.06.2008 von http://www.dr-bahr.com/

Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 08.02.2008 - Az.: 3-12 O 171/07) hat entschieden, dass den Access-Provider Arcor keine Mitveranwortung für die rechtswidrigen Webseiten des Porno-Anbieters YouPorn …

OLG Frankfurt a.M.: Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten - VOLLTEXT

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 22.01.2008 - Az.: 6 W 10/08) hat entschieden, dass ein Access-Provider für rechtswidrige Webseiten nicht haftet, die über seinen Internet-Zugang aufgerufen werden können:Mit dieser Ausgangssituation ist die Stell…

LG Frankfurt a.M.: Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Ähnlich wie vor kurzem bereits das LG Kiel (= Kanzlei-Infos v. 30.11.2007) hat nun auch das LG Frankfurt (Beschl. v. 05.12.2007 - Az.: 2-03 O 526/07) entschieden, dass ein Access-Provider für rechtswidrige Webseiten nicht haftet, die über seinen I…

Youporn und Arcor: eine unzulässige Verbindung

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Arcor muss seinen 2,4 Millionen DSL-Kunden den Zugang zum US-Porno-Portal Youporn sperren. Das hat das Landgericht Frankfurt per einstweiliger Verfügung beschlossen. Begründung: Youporn prüft das Alter nicht gemäß deutschen Jugendschutzauflagen.…

LG Frankfurt: Arcor ist als Internetprovider nicht verpflichtet den Zugriff auf die Suchmaschine Google zu sperren

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das LG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 05.12.2007 völlig zu Recht entschieden, dass ein Access-Provider nicht für Inhalte von Webseiten verantwortlich ist, zu denen er lediglich den Zugang vermittelt. Der Antragsteller hatte die Sperr…

OLG Frankfurt a.M.: Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In einer Entscheidung vom 22.1.2008 hat das OLG Frankfurt die Rechtsauffassung vertreten, dass ein Internet-Provider für den Inhalt von Webseiten, zu denen er seinen Kunden den Zugang ermöglicht, grundsätzlich nicht verantwortlich ist.Ein Anbieter…

Arcor-Sperre löchrig

RA Kadelke / Kaum wurde bekannt, daß der Internetprovider Arcor aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt den Zugang zu jugengefährendenden Angeboten, u.a. YouPorn.com, sperren muss, kursieren im Netz bereits die ersten Anle…

LG Düsseldorf: Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Düsseldorf (Urt. v. 13.12.2007 - Az.: 12 O 550/07) hat entschieden, dass ein Access-Provider für rechtswidrige Webseiten nicht haftet, die über seinen Internet-Zugang aufgerufen werden können:Die wettbewerbsrechtliche Verkehrssicherungspfl…

Arcor und die Websperren

RA Kadelke / Bei Telepolis ist ein interessanter Artikel über die im vorauseilenden Gehorsam erfolgte Sperrung von Webseiten durch Arcor erschienen. In der Tat ein Bärendienst, den der Provider der Netzwelt da erwiesen hat. Dabei sollte es doch im ureig…

Piratenpartei durchbricht Provider-Zensur

Die herrschende Meinung / Wie bereits berichtet, hat Arcor den Zugang in diversen Internetseiten gesperrt. Die Piratenpartei hat die Idee mit dem Proxy aufgegriffen und bietet Arcor-Kunden einen Zugang zu den einschlägigen Seiten an:Der Internet-Provider ARCOR bietet s…

Antrag auf Sperrung von Pornoseiten vorerst gescheitert

RA Kadelke / Nachdem die Kirchberg Logistik GmbH in ihrem Verfahren gegen Arcor vor dem LG Frankfurt noch erfolgreich war, ist sie nun mit dem gleichen Begehren vor dem LG Kiel gegen den Provider Kielnet gescheitert. Interessant an der Begründung ist, da…

OLG Frankfurt a.M.: Haftung des Access-Providers - Der Access-Provider ist für rechtswidrige Inhalte auf Webseiten zu denen er seinen Kunden über den bereitgestellten Internetanschluss den Zugang vermittelt, - auch nach den Grundsätzen der wettbe

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Access-Provider scheitert bereits daran, dass der Access-Provider als bloßer Vermittler des Zugangs zum Internet für die Wettbewerbsverstöße (hier: § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 184, 1…

Verbraucherzentrale NRW : VZ-NRW obsiegt gegen Arcor - Allein die Nutzung einer Call-by-Call-Nummer ist für den Anbieter kein Freifahrschein zur Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern

MEDIEN INTERNET und RECHT / LG Frankfurt a.M., Az. 2-18 O 26/07 Das Landgericht Frankfurt a.M. (Az. 2-18 O 26/07) hat einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen den Telekommunikationsanbieter Arcor wegen unerbetenen Werbeanrufen gegenüber Nutzern der von Arcor angebotene…

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