LG Frankfurt a.M.: Handeln im geschäftlichen Verkehr auf eBay - Der Verkauf von 10 neuen oder neuwertigen, mit einer Marke gekennzeichneten Bekleidungsstücken lässt sich nicht mit einem privaten Gelegenheitsverkauf erklären, sondern begründet e
am 27.12.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Unter ein Handeln im geschäftlichen Verkehr i.S.v. § 14 Abs. 2 MarkenG fällt jede selbstständige wirtschaftlichen Zwecken
dienende Tätigkeit, die nicht rein privates, amtliches oder geschäftsinternes Handeln ist;
die Verfolgung eines Erwerbszwecks ist hierbei ebenso wenig erforderlich wie eine Gewinnerzielungsabsicht.
Entscheidend, ob die Benutzung der Klagemarke im Rahmen einer planmäßigen, auf gewisse Dauer angelegten
Verkaufstätigkeit erfolgt ist, die unter Berücksichtigung der Gesamtumstände mit der Vornahme
lediglich privater Gelegenheitsverkäufe nicht mehr zu erklären ist (vgl. OLG Frankfurt am Main,
Beschluss vom 19.04.2005 - Az. 6 U 182/04).
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2. Für die Frage, ob ausgehend von diesen allgemeinen Erwägungen Verkaufsangebote auf einer
Internet-Auktionsplattform im Rahmen eines geschäftlichen Verkehrs erfolgen, ist stets auf die gesamten
Umstände des Einzelfalls abzustellen, wobei deren Bewertung sich jeder schematischen Betrachtungsweise
entzieht. Abzustellen ist insbesondere auf die Dauer der Verkaufstätigkeit, die Zahl der Verkaufs- bzw.
Angebotshandlungen im fraglichen Zeitraum, die Art der zum Verkauf gestellten Waren, deren Herkunft,
der Anlass des Verkaufs und die Präsentation des Angebots (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss
vom 19.04.2005 - Az: 6 …
LG Frankfurt: Bei 10 eBay-Angeboten liegt gewerbliches Handeln vor, kein Privat-Verkauf
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LG Frankfurt: Beim Verkauf von 10 neuen oder neuartigen Artikeln einer Marke wird geschäftliches Handeln vermutet - Beschl. v. 08.10.2007, Az. 2/03 O 192/07
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Markenverletzung bei Verkauf 10 Bekleidungsstücken derselben Marke zu bejahen
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Bei markenrechtlichen Abmahnungen stellt sich häufig die Frage, ob dem Abgemahnten überhaupt aufgrund seines Handelns eine Markenverletzung vorgeworfen werden kann. Denn nicht jede Benutzung einer fremden Marke stellt schon eine Markenv…
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OLG Frankfurt/Main: Handeln im geschäftlichen Verkehr und Kennzeichenbenutzung bei Internet-Auktionen
Vertretbar Weblawg / OLG Frankfurt/Main, Urteil v. 08.09.2005 Az: 6 U 252/04 - Handeln im geschäftlichen Verkehr und Kennzeichenbenutzung bei Internet-Auktionen (amtliche Leitsätze): […] 2. Wird der Internet-Nutzer bei der Suche nach eBay-Angeboten durch d…
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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Unternehmer ist nach der Legaldefinition des § 14 BGB eine Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständig…
LG Stuttgart: Zum Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay-Verkäufern
Vertretbar Weblawg / LG Stuttgart, Beschluss v. 22.02.2006 - Az: 41 O 237/05 KfH, nicht rechtskräftig - Zum Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay-Verkäufern (redaktioneller Leitsatz): Hat ein Verkäufer in den vergangenen 12 Monaten vor einem kennzeichenrechtli…
OLG Frankfurt: Gewerbliches Handeln bei eBay mit 484 Verkäufen im Jahr - Beschluss vom 21.03.2007, Az. 6 W 27/07
Wettbewerbsrecht-Blog.de / Bei der aktuellen Rechtsunsicherheit bei der Qualifizierung von eBay-Verkäufern als gewerblich oder privat hat das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 21.03.2007, Az. 6 W 27/07 einen begrüßenswerten Akzent gesetzt. Nicht nur, dass die Gewerblichkeit d…
Hanseatisches OLG: Tonnenweise Hardware - Maßgeblich für die Annahme der Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers kann auch dessen Selbstdarstellung und offensive Werbung mit dem Verkauf gleichartiger bzw. sachlich im Zusammenhang stehender
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Gewerbe (i.S.d. HGB) liegt vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und dies nach außen hervortritt. Diese Begriffsbestimmung findet auch im Rahmen von § 14 BGB Anwe…
