LG Frankfurt a.M.: Twitter-Nutzer haften für verlinkte Inhalte

Wer bei Twitter Hyperlinks auf Internetseiten mit rechtswidrigen Inhalten setzt, muss für diese auch haften. Das LG Frankfurt a.M. hat eine einstweilige Verfügung gegen einen Twitter-Nutzer erlassen, der auf der besagten Mikrobloggingplattform Links zu Webseiten mit Forenbeiträgen gesetzt hatte, die angeblich wahrheitswidrige Behauptungen über ein Unternehmen enthielten. Das Gericht folgte der Ansicht des Prozessvertreters des antragstellenden Unternehmens, wonach sich der Twitter-Nutzer die Inhalte der verlinkten Seite…

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Themen: Frankfurt , Hyperlinks , Twitter

Erschienen 21. April 2010 auf http://www.for-net.info/for-net-blog/.

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