LG Frankfurt a.M.: Commerzbank haftet wegen Falschberatung beim Vertrieb von Lehman Brothers Global Champion Zertifikaten

Zertifikate von Lehman waren teilweise so trickreich gestaltet, dass nicht einmal die Bankberater alle Fallstricke und Tücken, Abgründe und Nebenbedingungen erfassen konnten. Dies zeigt ein Fall beim Landgericht Frankfurt in unserer Kanzlei. Dort wurde nun die Commerzbank verurteilt, einem Bankkunden Schadensersatz zu zahlen (Urteil vom 10.02.2011, Aktenzeichen: 2-19 O 88/10).

Konkret ging es um die Lehman Brothers Global Champion Zertifikate (WKN: A0MJHE). Gewettet wurde auf die Kursentwicklung der drei Aktienindizes EURO STOXX 50, Nikkei 225 und S & P 500. Was erst mal wie ein vernünftiger Risikomix aussieht, ist in Wahrheit eine Verdreifachung des Risikos. Nach den Zertifikatsbedingungen waren die Zertifikate nämlich nur dann zu 100% des Nennbetrages zurückzuzahlen, wenn während der Laufzeit keiner der drei Indizes eine Barriere von 60% unterschritt. Und dass es einen der drei Indizes erwischen würde, ist viel wahrscheinlicher, als dass nur ein einziger Index die Barriere unterschreitet. Das Zertifikat ist also ein Wolf im Schafspelz.

Aber es kommt noch dicker: wenn die Barriere unterschritten wurde, richtet sich der Rückzahlungsbetrag nach dem Index, der die Barriere am weitesten unterschritten hat. Der Bankberater hat diese Komplexität offenbar auch nicht mehr verstanden, denn er hatte dem Bankkunden erklärt, dass selbst wenn die Barriere einmal unterschritten werden sollte, könne man mit einer Kurserholung innerhalb der Laufzeit „mit Sicherheit rechnen.“

Ergo: Ein klarer Fall von Fehlberatung. So sieht es jedenfalls das Landgericht. Die Commerzbank könnte noch Berufung einlegen.

Der Fall zeigt auch, dass es manchmal für den Bankkunden besser ist, wenn er sich nicht pauschal auf die „kick-back“- Rech…

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Themen: Frankfurt , Aus Der Kanzlei , Commerzbank , Zertifikate , Lehman Brothers , Lehman , Falschberatung , Kick-backs , Global Champion , Lehman Brothers Commerzbank

Erschienen 22. Februar 2011 auf http://blog.mzs-recht.de.

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