LG Frankfurt a.M.: 300.000 EUR Streitwert für den Upload von 140 Musiktiteln in Filesharing-Netzwerk / Zur Verjährung von
urheberrechtlichen Schadensersatzansprüchen
LG a.M., Urteil vom 13.01.2011, Az. 2-03 O
340/10§ 677 BGB, § 683 S. 1 BGB, § 19a, § 85, § 97 Abs. 1 UrhG
Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass für den
von 140 Musiktiteln in einer ein
von 300.000,00 EUR angemessen ist.
Vorliegend hatte der Beklagte insgesamt über 5.000 Titel zum verfügbar gemacht, und war deswegen von 6 Rechteinhabern gemeinschaftlich abgemahnt worden. Diese
setzten den Streitwert pro Rechteinhaber pauschal auf 50.000,00 EUR fest, was das Gericht nicht beanstandete, auch wenn in der Klage
lediglich 140 aufgeführt und lediglich
für 20 Titel verlangt wurde.
Der Schadensersatz wurde vom Gericht im Übrigen auf 150,00 EUR pro Titel geschätzt. Bezüglich der vom Beklagten gerügten Verjährung
stellte das Gericht fest, dass zwar die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB Anwendung finde, diese jedoch noch nicht
abgelaufen gewesen sei. Die Rechteinhaber hätten Kenntnis von den Rechtsverstößen im Jahre 2006 erlangt, s…
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