LG Frankenthal: Provider-Auskunft gegen Tauschbörsennutzer nicht verwertbar

Tauchen langsam schwarze Wolken tauchen am Horizont auf, jedenfalls wenn man die Umsätze von Kanzleien betrachtet, die sich auf die Abmahnung von Tauschbörsennutzer versteift haben? Gestern konnte ich über eine neue Studie berichten, die Zweifel an der Beweisführung via IPs aufkommen läßt, heute berichten die Kollegen vom Beck-Blog über ein Urteil des Landgerichts Frankenthal.

In einem im Verfügungsverfahren ergangenen Beschluss vom 21. Mai 2008 hat das LG Frankenthal entschieden, dass die staatsanwaltschaftlich eingeholte Provider-Auskunft in zivilrechtlichen Verfahren gegen Tauschbörsennutzer nicht verwertet werden könne, da die Auskunftserteilung nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte des Betroffenen Anschlussinhabers verstoße. Leider scheint die Richtigkeit des Urteils nicht nur bei Lesen des Tenors (ja ich weiß, damit auch bei meiner Artikelüberschrift!) Zweifel aufkommen zu lassen, auch inhaltlich dürfte es wohl in der nächsten Instanz schwer haben, denn anscheinend verwechselt das Gericht Bestands- und Verkehrsdaten und verheddert sich daher mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (siehe hier) und übersieht, dass sich die Entscheidung aus Karlsruhe allein auf nach § 113a TKG gespeicherte Verkehrsdaten bezieht, also auf im Wege der sog. Vorratsdatenspeicherung erhobene Daten.

Da das Landgericht anscheinend ebenfalls…

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Themen: Vorratsdatenspeicherung

Erschienen 11. Juni 2008 auf http://www.behrmannhaertel.de.

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