LG Frankenthal: Informationspflichten hinsichtlich Vertragschluss bei eBay? - Zu den Informationspflichten des Unternehmers über die zum Vertragsschluss führenden Schritte, Korrekturmöglichkeiten, die Speicherung des Vertragstextes und dessen Zug
am 26.02.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Im Rahmen von eBay-Geschäften muss der (gewerbliche) Verkäufer den Verbraucher keine eigene
Kundeninformation über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen
(§ 312c Abs. 1 BGB i.V.m § 1 Nr. 4 BGB-InfoV und § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB i.V. mit § 3 Nr. 1 BGB-InfoV),
darüber, ob der der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Unternehmer gespeichert wird und ob er dem
Kunden zugänglich ist (§ 3 Nr. 2 BGB-InfoV) und die Information, wie der Käufer mit den zur Verfügung
gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann (§ 3 Nr. 3 BGB-InfoV)
zur Verfügung stellen. Vielmehr sind diese Informationspflichten bereits dadurch erfüllt, dass ein Kauf über
die Handelsplattform eBay abgewickelt wird. Der potentielle Kunde erlangt sämtliche Informationen in diesem
Sinne im Rahmen der Begründung seiner Mitgliedschaft bei eBay aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Handelsplattform.
2. Nachdem der Handel über die Internetplattform eBay dadurch gekennzeichnet ist, dass Käufe und Verkäufe
nur zwischen angemeldeten Mitgliedern möglich sind, die sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay
unterworfen haben, ist davon auszugehen, dass den Informationspflichten des Unternehmers nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 4
und 3 Nr.1 bis 3 BGB-lnfoV dadurch Genüge getan ist, dass sein Kunde Mitglied bei eBay ist.
Darüber hinausgehende eigene gesetzliche Informationspflichten bestehen nur in den Bereichen, über die
die AGB …
Infopflicht auch zum Vertragsschluss auf eBay?
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Powerseller müssen ihre Vornamen veröffentlichen
RA-Blog / Heise Online berichtet über eine zweitinstanzliche Entscheidung des Berliner Kammergerichts in einem wettberwerbsrechtlichen Streit zwischen zwei Ebay-Händlerinnen, die zur einer Klarstellung der Informationspflichten für gewerbliche Händler…
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JuracityBlog / Wer nicht nur gelegentlich über die Auktionsplattform eBay Waren zum Verkauf anbietet, der regelt seine Geschäfte oft durch AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Weichen diese von den eBay-AGBs ab, denen sich Verkäufer durch das Anbieten bei eBa…
