LG Essen: Bei sechs durschnittlichen Wettbewerbsverstößen Streitwert von 30.000 EUR
LG Essen, Beschluss vom 17.11.2008 , Az. 54 O 81/08 §§ 312 d, 355 BGB, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
Das LG Essen hat in diesem Beschluss zum Ausdruck gebracht, dass bei nur fünf, eher einfachen Verstößen gegen geltendes
Wettbewerbsrecht (vier Verstöße gegen die Widerrufsbelehrung, ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung) je Wettbewerbsverstoß ein
Streitwert von 6.000 EUR anzusetzen ist, so dass sich vorliegend ein Streitwert von 30.000 EUR ergab. Möglicherweise ist in dem
Verfahren berücksichtigt worden, dass die Kontrahenten im (umsatz-) starken Möbelbereich tätig waren; es ist daher fraglich, ob diese
Rechtsprechung auch in weniger umsatzstarken Verkaufsbereichen Anwendung findet. Landgericht Essen
Beschluss
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren … gegen …
wird im Wege der einstweiligen Verfügung und zwar wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung und
durch den Vorsitzenden auf Grund des dem Beschluss beigefügten Antrages angeordnet:
1. Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu
250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, im geschäftlichen Verkehr zum
Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen auf der Internetplattform eBay Möbel anzubieten,
a) und in der Wiederrufsbelehrung wie folgt zu belehren: ” Der Käufer kann - wenn er Verbraucher ist -seine Vertragserklärung
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.”
und / oder
b) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: ” Die Frist beginnt fr…
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