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LG Erfurt: Google Bildersuche - Eine Bilder-Suchmaschine mit eindeutigem Hinweis auf den Originalzusammenhang des Bildes, reinen Verlinkungen auf die Originalhomepage und bei der Kopien der Bilder auf den Servern des Betreibers nicht vorgehalten w

am 26.03.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Allein der Umstand, dass im Handelsregister ein bestimmter Unternehmensgegenstand
(hier: Betreiber einer Internet-Suchdienstes) eingetragen ist, begründet eine (Mit-) Störereigenschaft
nicht. Vielmehr ist schlüssig vorzutragen, dass der betreffende Unternehmensgegenstand auch
betrieben wird (hier: Mitstörerhaftung von Google Deutschland für Rechtsverletzungen im Rahmen
der Bildersuchmaschine von Google Inc.).
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2. An Werken, die urheberrechtlichen Schutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG genießen, steht dem Urheber
das ausschließliche Recht (§ 15 UrhG) zu, die öffentliche Zugänglichmachung seines Werkes zu erlauben
oder zu verbieten. Dieses Recht erfasst nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 UrhG auch
die drahtgebundene oder drahtlose Zugänglichmachung.
In dieses Recht wird durch die Abbildung von stark verkleinerten Abbildungen der Kunstwerke
im Rahmen einer Bildersuche in Form so genannter „thumbnails eingegriffen. Es liegt bereits eine
urheberrechtliche Nutzung vor. Denn der Betreiber einer Bildersuche macht das urheberrechtlich geschützte Werk
selbst zugänglich. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass es sich in der Regel um eine
stark verkleinerte Darstellung handelt. Zudem liegt in der unveränderten Verkleinerung der (Kunst-)
Werke des Urhebers auch ein Eingriff in das Vervielfältigungsrecht, § 16 UrhG.
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3. Die Widerrechtlichkeit einer urheberrechtlichen Nutzung von Werken als thumbnails im Rahmen einer
Bildersuche entfällt allerdings, weil der Urheber - der seine Werke auf der eigenen Homepage veröffentlicht -
in eine solche Nutzung und Verwertung konkludent eingewilligt hat. Bei der Vielzahl von Informationen,
die das Internet bereithält, steht man ständig vor dem Problem Unwesentliches von Wesentlichem zu trennen.
Zur Bewältigung dieser Aufgabe ist der Internetnutzer auf die Funktion von Suchmaschinen dringend angewiesen.
Auf der anderen …

LG Erfurt: Google-Bildersuche urheberrechtlich unproblematisch / Bedeutung der robots.txt

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Erfurt (Urt. v. 15.03.2007 - Az.: 3 O 1108/05) hatte darüber zu entscheiden, ob die Bildersuche von Google urheberrechtlich unproblematisch ist.Die Betreiberin einer Webseite hatte Google auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil sie in der…

Google Bildersuche

Handakte WebLAWg / Eine Bilder-Suchmaschine mit eindeutigem Hinweis auf den Originalzusammenhang des Bildes, reinen Verlinkungen auf die Originalhomepage und bei der Kopien der Bilder auf den Servern des Betreibers nicht vorgehalten werden, ist urheberrechtlich nicht z…

OLG Jena: Thumbnails & Google-Bildersuche - Zur Zulässigkeit der Umgestaltung und Verwertung von urheberrechtlich geschützen Bildern in den Ergebnislisten einer Bildersuchmaschine als Thumbnails und zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Thumbnails handelt es sich um sonstige Umgestaltungen eines Werkes (hier: Bilder auf einer Internetseite) im Sinne von § 23 UrhG. Sie weisen als bloße Verkleinerung bzw. Komprimierung keine eigene schöpferische Gestaltungshöhe auf, sonde…

OLG Jena: Herstellung von Thumbnails ohne Zustimmung des Urhebers rechtswidrig

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Google konnte mit einiger Not und etwas Glück eine urheberrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzklage wegen des Einsatzes von Thumbnails in ihren Trefferlisten abwehren. Das Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) (Az. 2 U 319/07…

LG Berlin: Öffentlich Zugänglichmachen von Werken im Internet

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Gemäß § 15 UrhG hat alleine der Urheber eines Werkes das Recht, ob und wie sein Werk öffentlich zugänglich gemacht wird. § 19 a UrhG definiert das öffentlich Zugänglichmachen als das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlich…

Thumbnails in Google-Bildersuche verletzen Urheberrecht

Ref. Niemeyer / Die Anzeige verkleinerter Bilder, allgemein bekannt als Thumbnails, in den Trefferlisten der Google-Bildersuche stellt einen Eingriff in das dem Urheber vorbehaltene Umgestaltungsrecht aus § 23 UrhG dar und kann einen Unterlassungsanspruch nach § 9…

Triviale Erkenntnis

Jurabilis / Ob es durch Setzen eines Deep-Links zur Nutzung von Inhalten auf der verwiesenen Internetseite kommt, ist von der Frage zu trennen, ob es auch schon auf der verweisenden Seite durch die grafische Gestaltung des Links (sog. thumbnails) zu einer Nutzun…

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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