LG Duisburg: Zur richtigen Werbung mit dem “Stiftung Warentest”-Logo

LG Duisburg, Urteil vom 29.05.2009, Az. 22 O 121/08 § 5 UWG

Eine weitere Entscheidung zum richtigen Umgang mit der Bewerbung von Produkten durch Warentesturteile hat nun das LG Duisburg getroffen. Der Discounter Aldi hatte eine Olivenöl-Sorte mit einem guten Testurteil der Stiftung Warentest für den Erntejahrgang 2007/2008 beworben. Das fragliche Olivenöl stammte zwar aus dem gleichen Anbaugebiet wie das geteste, jedoch aus einem anderen Erntejahrgang. Deshalb wurde die Werbung als irreführend und damit wettbewerbswidrig eingestuft. Bei der Nutzung von Testurteilen für die Werbung gelte es, immer genau darauf zu achten, ob der Test auch für exakt das in Rede stehende Produkt durchgeführt wurde. Anderenfal…

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Themen: Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Irreführung , LG Duisburg , Rede , Duisburg , Risiko , Lebensmittel , Stiftung , Stiftung Warentest , Warentest , Aldi , Werbung , Irreführend , Testurteil
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 26. Juni 2009 auf http://damm-legal.de.

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