LG Duisburg: Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de erneut als rechtmäßig eingestuft
am 01.06.2008 von http://www.dr-bahr.com/Das Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de war bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Sowohl das LG Köln (= Kanzlei-Infos v. 23.02.2008) als auch das OLG Köln (= Kanzlei-Infos v. …
LG Köln: Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de auch im Hauptsacheverfahren rechtmäßig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Köln hat nun im Hauptsacheverfahren (Urt. v. 30.01.2008 - Az.: 28 O 319/07) entschieden, dass das Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de rechtmäßig ist.Im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren hatten sowohl das LG Köln (Urt. v. …
OLG Köln: Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de rechtmäßig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Köln (Urt. v. 27.11.2007 - Az.: 15 U 142/07) hat entschieden, dass das Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de rechtmäßig ist.Geklagt hatte eine Lehrerin, da sie sich in ihren Rechten verletzt fühlte.Zu Unrecht wie nun die Kölner Richter en…
Bayer. Datenschutzbehörde: Spickmich.de verletzt geltendes Datenschutzrecht
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich hat im Rahmen des gestrigen Europäischen Datenschutztages eine datenschutzrechtliche Einschätzung (PDF) zum Lehrer-Bewertungsportal Spickmich.de veröffentlicht.Das In…
Noten für Lehrer sind erlaubt
LawBlog / Schüler dürfen ihre Lehrer “cool” und “sexy” finden. Oder auch nicht. Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung gegen das Bewertungsportal spickmich.de aufgehoben. Das Gericht billigt Schülern ausdrücklich zu,…
Spickmich.de: Wieder verloren
JuracityBlog / Schon wieder Spickmich.de. Erneut hat eine Lehrerin das Bewertungsportal verklagt. Die Realschullehrerin fühlte sich durch die im Internet veröffentlichte Benotung ihrer Person und ihres Unterrichts in ihren Persönlichkeitrechten verl…
„Note2be“ - Französisches „Spick mich“ unterliegt vor Gericht
maas_rechtsanwälte / Derzeit haben Bewertungsportale eine enorme Öffentlichkeitspräsenz. In den deutschen Medien spielt seit über einem Jahr das Lehrer-Bewertungsportal „Spickmich“ eine große Rolle, gegen das bereits mehrere „betroffene“ Lehre…
Lehrerbewertungen im Internet? Nicht in Frankreich.
kriegs-recht.de / “Note2be.com” scheint in Frankreich gleich in mehrfacher Hinsicht das zu sein, was Spickmich in Deutschland ist: nämlich nicht nur ein Schülerportal, auf dem Schüler ihre Lehrer benoten können - sondern auch ein Sch…
Bayerische Medienanstalt: Live-Internetinhalte bei 500 gleichzeitigen Zugriffen Rundfunk
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Kanzlei-Infos berichteten bereits mehrfach in der Vergangenheit über das absurde Verhalten der staatlichen Stellen, Internetinhalte bei 500 gleichzeitigen Zugriffen oder mehr als Rundfunk und somit als genehmigungspflichtig einzustufen. Vgl. uns…
Bewertung von Lehrern auf www.spickmich.de zulässig!
IT-Recht Blog / Wie das OLG Köln in einem nun veröffentlichten Urteil (AZ: 15 U 43/08) Anfang Juli zutreffend erklärte, sind Bewertungen von Lehrern auf dem Webportal www.spickmich.de rechtmäßig. Das OLG Köln hat die Berufung einer Lehrerin zurückgewiesen, di…
Spickmich.de: Damit müssen Lehrer leben…
blog ::: medienrecht-informationen / … dieser Meinung ist nach wie vor das Landgericht Köln (v. 24.08.2007, Az.: 28 O 333/07). Eine Benotung sei keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil und damit zulässig, sofern die Grenze zur Schmähkritik nicht über…
Richterbewertungsportal
JuracityBlog / Lehrer beklagen, dass die Gerichte die Meinungsfreiheit bei Lehrerbewertungsportalen wie Spickmich.de sehr hoch hängen (wir berichteten mehrfach zu Spickmich), während z.B. Datenschutzbeauftragte bei Hochschullehrerportalen wie Meinprof.de…
OLG Köln: Lehrerbenotung bei Spickmich.de auch im Hauptsacheverfahren erlaubt - VOLLTEXT
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Entscheidung des OLG Köln zu Spickmich.de im Hauptsacheverfahren liegt nun auch im Volltext vor: OLG Köln, Urt. v. 03.07.2008 - Az.: 15 U 43/08.Die Betreiber der Plattform waren bereits im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren sowo…
