LG Duisburg: Falsche Testwerbung bei Aldi

Was war passiert? Aldi bewarb sein Olivenöl mit dem Testergebnis „gut“ der Stiftung Warentest. Das beworbene Olivenöl stammte aus der Ernte 2007/2008. Der Test der Stiftung Warentest wurde jedoch am Olivenöl aus der Ernte 2005/2006 durchgeführt.

Ein Verbraucherverband sah hierin eine Irreführung der Verbraucher und mahnte Aldi wegen irreführender Werbung ab. Der Test von 2006 beziehe sich nicht auf das beworbene Produkt. Olivenöle schwanken zudem jedes Jahr aufgrund äußerer Umstände in Ihrer Qualität, so dass ein altes Testergebnis nicht auf das neuere Produkt zutreffe.

Aldi verteidigte sich damit, dass man einen Hinweis bei dem Testergebnis angebracht habe, um klarzustellen, dass der Test sich auf die Ernte 2005/2006 beziehe. Darüber hinaus handele es sich um das gleiche Öl aus dem gleichen Anbaugebiet, welches auch die gleiche Qualität aufweise. Der Rechtsstreit landete schließlich vor dem LG Duisburg.

Wie entschied das LG Duisburg? Die Duisburger Landrichter teilten in Ihrer Entscheidung (Urteil vom 29.05.2009 – Az. 22 O 121/08) die Auffassung des Verbraucherverbandes und untersagten die Werbung mit dem Testergebnis.

Bei Lebensmitteln dürfe nur dann dasselbe Testurteil verwendet werden, wenn sie zu einer Charge gehören. Dies war vorliegend bei verschiedenen Jahrgängen nicht gegeben. Da es sich bei Olivenöl um ein Naturprodukt handele, dass von äußeren Einflüssen (insbesondere Wetter) beeinflusst werde, handele es sich bei Ölen aus verschiedenen Jahren nicht um identische Produkte.

Durch die herausgestellte Testwerbung werde dem Verbraucher vermittelt, dass genau dieses Produkt getestet worden sei, was aber eben …

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Themen: Abmahnung , Wetter , Stiftung Warentest , Aldi , Werbung , Ernte
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 21. Juli 2009 auf http://www.pfitzer-law.de/.

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