LG Düsseldorf zur Störerhaftung des WLAN-Inhabers (Update)
am 19.07.2008 von http://heimspielcolonia.wordpress.com
Wie bereits berichtet, hat das LG Düsseldorf die Haftung eines WLAN-Inhabers im Falle einer über seine IP-Adresse erfolgten Urheberrechtsverletzung in mehreren Fällen bejaht.
Die Entscheidungen(LG Düsseldorf 12 O 195/08, 12 O 229/08, 12 O 232/08) liegen nunmehr im Volltext vor und sind über das Rechtsprechungsportal der Justiz NRW abrufbar.
Im Falle des Rentners (LG Düsseldorf, 12 O 195/08) , der sich mit dem Argument verteidigte, den ‘Künstler’ gar nicht zu kennen und nicht einmal die zum Download erforderliche Software auf seinem Computer installiert zu haben, hat die 12. Zivilkammer ihre Entscheidung wie folgt begründet:
Des weiteren hat der Antragsteller glaubhaft gemacht, dass dieses Musikwerk über den Internetanschluss des Antragsgegners im Rahmen der Tauschbörse X öffentlich zugänglich gemacht wurde.
So hat Herr X zunächst an Eides statt versichert, dass eine Datei mit dem Namen “X” am 14.10.2007 um 4.44 Uhr über dieses Peer-To-Peer-Netzwerk abgerufen werden konnte. Des weiteren hat er angegeben, dass die Quelle der Datei die IP-Adresse X war. Auch eine Verwechslung, beispielsweise auf Grund eines Zahlendrehers, kann vorliegend ausgeschlossen werden. Herr X hat nämlich versichert, das beim Download erstellte Log-File auf die Adresse überprüft zu haben; ein Ausdruck dieser Datei ist im Termin zur mündlichen Verhandlung übergeben worden und weist ebenfalls die vorgenannten Daten aus. Zuletzt hat der Zeuge in seiner eidesstattlichen Versicherung auch erklärt, dass er bei einer Überprüfung festgestellt habe, dass die heruntergeladene Datei tatsächlich das entsprechende Musikwerk enthalten hat.
Das Gericht ist des weiteren überwiegend davon überzeugt, dass die vorgenannte IP-Adresse zum streitgegenständlichen Zeitpunkt dem Internetanschluss des Antragsgegners zugeordnet war. Dies …
P2P-Netzwerk vs. Urheberrecht
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LG Düsseldorf: Sicherung von WLAN bei Filesharing als ´Pflicht´? … Urteil, Fehler, Folgen
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LG Düsseldorf: Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers und Internet-Anschlussinhabers - Dem Betreiber eines WLAN-Netzes und Inhaber eines Internetanschlusses ist abzuverlangen, zumindest die Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die eine Standardsoftware
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzes hat zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit es Dritten nicht ermöglicht wird, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutz der Anonymität und ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Rechtsverlet…
Haftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Neue Post im Briefkasten – eigentlich ganz schön, zumindest dann, wenn sich die besagte Postsendung als netter Gruß eines Freundes aus dem Urlaub herausstellt. Anders wird dies allerdings wohl dann zu beurteilen sein, wenn es sich hi…
Störerhaftung für ungeschützte, offene WLAN Netze
IT-Recht Blog / In einem kürzlich veröffentlichen Urteil des LG Düsseldorf (AZ: 12 O 232/08) wurde entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Dritter sein ungeschütztes, offenes…
