LG Düsseldorf zur Störerhaftung bei ungeschützten WLANs (Urteil vom 16.07.2008 - 12 O 195/08)
am 24.07.2008 von http://www.muepe.de/Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Dritter sein ungeschütztes drahtloses Netzwerk (WLAN) zu Urheberrechtsverletzungen (Anbieten von Musikdateien über peer-to-peer Netzwerke) nutzt und der Anschlussinhaber nicht darlegt, dass er zumutbare Sicherungsmaßnahmen …
Störerhaftung für ungeschützte, offene WLAN Netze
IT-Recht Blog / In einem kürzlich veröffentlichen Urteil des LG Düsseldorf (AZ: 12 O 232/08) wurde entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Dritter sein ungeschütztes, offenes…
LG Düsseldorf: Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers und Internet-Anschlussinhabers - Dem Betreiber eines WLAN-Netzes und Inhaber eines Internetanschlusses ist abzuverlangen, zumindest die Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die eine Standardsoftware
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzes hat zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit es Dritten nicht ermöglicht wird, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutz der Anonymität und ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Rechtsverlet…
LG Frankfurt: Haftung für ungeschütztes WLAN
Telemedicus / Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für Urheberrechtsverletzungen, wenn diese über sein ungeschütztes WLAN begangen werden. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Ein Anschlussinhaber hatte sich gegen eine einstweilige Verfügung gew…
Störerhaftung bei ungesichertem WLAN
Handakte WebLAWg / In einem aktuellen Urteil des LG Düsseldorf (Az. 12 O 195/08) vom 16.07.2008 entschied das Gericht, dass der Inhaber eines Internetanschlusses als Störer haftet, wenn ein ungeschütztes WLAN-Netzwerk betrieben wird. Im vorliegenden Fall bestritt de…
LG Düsseldorf: Zumindest Standardmaßnahmen - Es ist dem Internet-Anschlussinhaber und Betreiber eines WLAN-Netzes zuzumuten, zumindest Standardmaßnahmen zur Verschlüsselung eines WLAN-Netzwerkes zu ergreifen, da er ansonsten objektiv Dritten die
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzwerkes hat zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um die Möglichkeit von Rechtsverletzungen (hier: Urheberrechtsverletzungen über ein P2P-Filesharing Netzwerk) über seinen Internetanschluss zu unterbinden. Die Obliege…
Störerhaftung für ungeschützte, offene WLAN Netze - Teil II
IT-Recht Blog / In einem heute veröffentlichten Urteil in der MIR geht es - wie in dem vor ein paar Wochen auf dem IT Recht Blog veröffentlichen Artikel (damals: LG Düsseldorf und OLG Frankfurt) - über die Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses fÅ
LG Düsseldorf: Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Düsseldorf (Urt. v. 16.07.2008 - Az.: 12 O 195/08) hat entschieden, dass der Inhaber eines unverschlüsselten WLAN-Zugangs als Mitstörer haftet, wenn über diesen Zugang rechtswidrige Handlungen begangen werden.Dabei sei es unerheblich, ob e…
Kurzmeldung: LG Düsseldorf bestätigt Haftung für WLAN-Inhaber
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Nach vorliegenden ersten Informationen, eine offizielle Pressemitetilung liegt noch nicht vor, hat das LG Düsseldorf heute (AZ: 12 O 195/08, 12 O 229/08, 12 O 232/08) die Haftung für WLAN-Inhaber bejaht. Damit entscheidet das LG Düsseldorf anders…
Anschlussinhaber haftet für offenes WLAN
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Zwei ältere Urteile, die hier der Vollständigkeit halber aufgenommen werden: Das LG Hamburg hat entschieden (Urteil vom 26.07.2006, Aktenzeichen: 308 O 407/06), dass ein Anschlussinhaber für die Nutzung seines unverschlüsselten WLANS haftet. Man…
OLG Düsseldorf: Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Dem Anschlussinhaber der ein WLAN Netz betreibt sind zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Dem Internet-Anschlussinhaber, der ein WLAN Netz betreibt sind zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt. 2. So können (zumeist) für die verschiedenen Nutzer eines Computers Benutzerkonten mit eigene…
OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht bei unberechtigter Nutzung des WLAN-Netzes durch Dritte
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 1.7.2008, Aktenzeichen 11 U 52/07 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses im Regelfall nicht als Störer für Rechtsverletzungen verantwortlich ist, die ein unberechtigter Dritter über eine W…
» 080716 LG Düsseldorf 12 O 195/08 Störerhaftung durch offene WLANs Urheberrecht
Die Patent- und Rechtsanwälte Bettinger Schneider Schramm in München beraten in allen Fragen des Patentrechts, Markenrechts, IT-Rechts, Urheberrechts und Medienrechts.
