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LG Düsseldorf: Zumindest Standardmaßnahmen - Es ist dem Internet-Anschlussinhaber und Betreiber eines WLAN-Netzes zuzumuten, zumindest Standardmaßnahmen zur Verschlüsselung eines WLAN-Netzwerkes zu ergreifen, da er ansonsten objektiv Dritten die

am 24.07.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Der Betreiber eines WLAN-Netzwerkes hat zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um die Möglichkeit von Rechtsverletzungen
(hier: Urheberrechtsverletzungen über ein P2P-Filesharing Netzwerk) über seinen Internetanschluss zu unterbinden. Die
Obliegenheit solche Maßnahmen zu ergreifen, folgt aus dem Umstand, dass er mit dem Internetzugang eine Gefahrenquelle schafft,
die nur er überwachen kann (Verweis auf: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.12.2007 - Az. I-20 W 157/07 = ).


2. Den Betreiber eines WLAN-Netzwerkes trifft die Darlegungslast, dass zumutbare Sicherungsmaßnahmen vorgenommen wurden
um Rechtsverletzungen - auch durch Dritte - zu verhindern. Naturgemäß hat nur der Anschlussinhaber Kenntnis von den
getroffenen Vorkehrungen. Beschränkt sich der Anschlussinhaber auf die Behauptung, dass sein Rechner nicht über die
erforderliche Software verfügt, um sich in ein P2P-Filesharing Netzwerk einzuloggen, genügt dies nicht.


3. Es ist dem Internet-Anschlussinhaber zuzumuten, zumindest Standardmaßnahmen zur Verschlüsselung eines WLAN-Netzwerkes zu ergreifen,
da er ansonsten objektiv Dritten die Möglichkeit verschafft, sich hinter seiner Person (der Person des Anschlussinhabers)
zu …

LG Düsseldorf: Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers und Internet-Anschlussinhabers - Dem Betreiber eines WLAN-Netzes und Inhaber eines Internetanschlusses ist abzuverlangen, zumindest die Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die eine Standardsoftware

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzes hat zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit es Dritten nicht ermöglicht wird, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutz der Anonymität und ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Rechtsverlet…

OLG Düsseldorf: Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Dem Anschlussinhaber der ein WLAN Netz betreibt sind zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Dem Internet-Anschlussinhaber, der ein WLAN Netz betreibt sind zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt. 2. So können (zumeist) für die verschiedenen Nutzer eines Computers Benutzerkonten mit eigene…

Haftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Neue Post im Briefkasten – eigentlich ganz schön, zumindest dann, wenn sich die besagte Postsendung als netter Gruß eines Freundes aus dem Urlaub herausstellt. Anders wird dies allerdings wohl dann zu beurteilen sein, wenn es sich hi…

LG Düsseldorf zur Störerhaftung des WLAN-Inhabers (Update)

Heimspiel / Wie bereits berichtet, hat das LG Düsseldorf die Haftung eines WLAN-Inhabers im Falle einer über seine IP-Adresse erfolgten Urheberrechtsverletzung in mehreren Fällen bejaht. Die Entscheidungen(LG Düsseldorf 12 O 195/08, 12 O 229/08, 12 O 232/08)…

Und doch: Störerhaftung bei ungeschütztem W-Lan

LBR-Blog / Na endlich...Es wurde auch mal Zeit, dass sich ein weiteres Gericht auf die Seite des LG Hamburgs schlägt, das bereits im Juli 2006 entschieden hatte, dass der Inhaber eines W-Lan jedenfalls dann für Rechtsverletzungen Dritter hafte, wenn er keiner…

Haftung aufgrund des Betreibens eines nicht paßwortgeschützten WLAN-Netzes

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wer ein WLAN-Funknetz betreibt, haftet für alle Rechtsverletzungen, die über die Einwahl in das WLAN-Funknetz im Internet begangen werden. Der WLAN-Betreiber haftet sogar dann, wenn ein unbekannter Dritter, der das Funknetz an sich gar nicht nutzen…

LG Mannheim: Störerhaftung bei unverschlüsseltem WLAN - Wird ein Funknetz (WLAN-Netz) unverschlüsselt betrieben und damit der Internetzugang gegenüber jedermann eröffnet, haftet der Betreiber grundsätzlich als Störer für Rechtsverletzungen,

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Inhaber und (willentliche) Betreiber eines Internetanschlusses, kann adäquat kausal zur Verletzung von Urheberrechten beitragen und - im Fall der Verletzung von Prüfungs- und Obhutspflichten - als Störer für derartige Rechtsverletzunge…

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Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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