LG Düsseldorf: Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers und Internet-Anschlussinhabers - Dem Betreiber eines WLAN-Netzes und Inhaber eines Internetanschlusses ist abzuverlangen, zumindest die Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die eine Standardsoftware

1. Der Betreiber eines WLAN-Netzes hat zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit es Dritten nicht ermöglicht wird, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutz der Anonymität und ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Rechtsverletzungen (hier: Urheberrechtsverletzungen über P2P-Filesharing Netzwerke) begehen zu können. Ergreift er solche Maßnahmen nicht, kann der Anschlussinhaber als Störer für solche, durch Dritte begangene Rechtsverletzungen, haften. 2. Dem Betreiber eines WLAN-Netzes und Inhaber eines Internetanschlusses ist…

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Erschienen 24. Juli 2008 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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