LG Düsseldorf: Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers und Internet-Anschlussinhabers - Dem Betreiber eines WLAN-Netzes und Inhaber eines Internetanschlusses ist abzuverlangen, zumindest die Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die eine Standardsoftware
am 24.07.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Der Betreiber eines WLAN-Netzes hat zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit es Dritten nicht ermöglicht wird,
sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutz der Anonymität und ohne Angst vor Entdeckung ungestraft
Rechtsverletzungen (hier: Urheberrechtsverletzungen über P2P-Filesharing Netzwerke) begehen zu können.
Ergreift er solche Maßnahmen nicht, kann der Anschlussinhaber als Störer für solche, durch Dritte begangene Rechtsverletzungen,
haften.
2. Dem Betreiber eines WLAN-Netzes und Inhaber eines Internetanschlusses ist …
LG Düsseldorf: Zumindest Standardmaßnahmen - Es ist dem Internet-Anschlussinhaber und Betreiber eines WLAN-Netzes zuzumuten, zumindest Standardmaßnahmen zur Verschlüsselung eines WLAN-Netzwerkes zu ergreifen, da er ansonsten objektiv Dritten die
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzwerkes hat zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um die Möglichkeit von Rechtsverletzungen (hier: Urheberrechtsverletzungen über ein P2P-Filesharing Netzwerk) über seinen Internetanschluss zu unterbinden. Die Obliege…
OLG Düsseldorf: Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Dem Anschlussinhaber der ein WLAN Netz betreibt sind zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Dem Internet-Anschlussinhaber, der ein WLAN Netz betreibt sind zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt. 2. So können (zumeist) für die verschiedenen Nutzer eines Computers Benutzerkonten mit eigene…
OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht bei unberechtigter Nutzung des WLAN-Netzes durch Dritte
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 1.7.2008, Aktenzeichen 11 U 52/07 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses im Regelfall nicht als Störer für Rechtsverletzungen verantwortlich ist, die ein unberechtigter Dritter über eine W…
Störerhaftung für ungeschützte, offene WLAN Netze
IT-Recht Blog / In einem kürzlich veröffentlichen Urteil des LG Düsseldorf (AZ: 12 O 232/08) wurde entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Dritter sein ungeschütztes, offenes…
LG Mannheim: Störerhaftung bei unverschlüsseltem WLAN - Wird ein Funknetz (WLAN-Netz) unverschlüsselt betrieben und damit der Internetzugang gegenüber jedermann eröffnet, haftet der Betreiber grundsätzlich als Störer für Rechtsverletzungen,
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Inhaber und (willentliche) Betreiber eines Internetanschlusses, kann adäquat kausal zur Verletzung von Urheberrechten beitragen und - im Fall der Verletzung von Prüfungs- und Obhutspflichten - als Störer für derartige Rechtsverletzunge…
Haftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Neue Post im Briefkasten – eigentlich ganz schön, zumindest dann, wenn sich die besagte Postsendung als netter Gruß eines Freundes aus dem Urlaub herausstellt. Anders wird dies allerdings wohl dann zu beurteilen sein, wenn es sich hi…
“Störer” oder kein “Störer”
Handakte WebLAWg / Das OLG Frankfurt am Main sieht Betreiber von WLAN-Netzen nicht in der Verantwortung, wenn ihr Internetanschluss durch Dritte unerlaubt mitbenutzt wird. Die Musikindustrie hatte gegen den Inhaber eines Internetanschlusses geklagt. Über sein WLAN-Net…
Haftung aufgrund des Betreibens eines nicht paßwortgeschützten WLAN-Netzes
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wer ein WLAN-Funknetz betreibt, haftet für alle Rechtsverletzungen, die über die Einwahl in das WLAN-Funknetz im Internet begangen werden. Der WLAN-Betreiber haftet sogar dann, wenn ein unbekannter Dritter, der das Funknetz an sich gar nicht nutzen…
LG Frankfurt: Haftung für ungeschütztes WLAN
Telemedicus / Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für Urheberrechtsverletzungen, wenn diese über sein ungeschütztes WLAN begangen werden. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Ein Anschlussinhaber hatte sich gegen eine einstweilige Verfügung gew…
Anschlussinhaber haftet für offenes WLAN
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Zwei ältere Urteile, die hier der Vollständigkeit halber aufgenommen werden: Das LG Hamburg hat entschieden (Urteil vom 26.07.2006, Aktenzeichen: 308 O 407/06), dass ein Anschlussinhaber für die Nutzung seines unverschlüsselten WLANS haftet. Man…
LG Hamburg: Betreiber haftet bei offenem WLAN
advobLAWg / Golem berichtet:Ein offenes WLAN kann für dessen Betreiber unliebsame rechtliche Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamburg stellte kürzlich fest, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben, anderenfalls liege ein V…
WLAN als Gefahrenquelle
LawBlog / Wer sein WLAN nicht verschlüsselt, haftet für Urheberrechtsverletzungen, die Fremdsurfer über den Anschluss begehen. Diese Ansicht vertritt das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom 27. Dezember 2007. Jeder WLAN-Betreiber muss danac…
