LG Düsseldorf: Sicherung von WLAN bei Filesharing als ´Pflicht´? … Urteil, Fehler, Folgen
am 25.07.2008 von http://www.jur-blog.de
LG Düsseldorf, Urt. vom 16.07.2008, Az. 12 O 195/08 - Das Urteil des LG Düsseldorf verlangt nach Sicherungsmaßnahmen für ein WLAN. Wer wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wird, kann sich nach dieser Entscheidung anders nicht wirksam vor Ansprüchen schützen. Das Gericht hat den Betreiber eines WLANs als Störer betrachtet, der auch dann hafte, wenn ihm kein Verschulden vorzuwerfen sei. Allein das Betreiben eines WLAN ohne die üblichen Sicherungen sei ausreichend. Das Bestreiten des Antragsgegners, sah das Gericht auch als nicht ausreichend an, um die einstweilige Verfügung aufzuheben.
Sicherung keine Pflicht, aber ´Obliegenheit´
Sicherungsmaßnahmen die mittlerweile auch Standard bei den Geräteeinstellungen geworden sind, wurden offenbar nicht getroffen (z. B. das Clonen der MAC-Adresse, Vergabe von Zugangspassworten, o. ä. waren laut Entscheidung im Verfahren nicht behauptet oder dargelegt worden). Hierzu ist der Betreiber eines WLANs auch grundsätzlich nicht verpflichtet. Es besteht keine Rechtspflicht zur Sicherung eines WLAN im juristischen Sinn. Er kann also nicht verklagt werden, dass eine WLAN zu sichern sei.
Eine fehlende Sicherung stellt jedoch nach dem Urteil eine Obliegenheitsverletzung dar: Wird also ein WLAN- Betreiber wegen Filehsharing (wie hier) verklagt, so kann er sich nicht darauf berufen, dass nicht er die Urheberechts- oder Markenverletzung begangen habe, sondern der große “unbekannte Dritte”. Für die Annahme, es handle sich bei solchen Aussagen um eine bloße Schutzbehauptung, besteht tatsächlich ein gewisses Interesse, will man Urheberrechtsverletzungen über Internet verfolgbar halten.
Folgen für die Praxis / Wertungswiderspruch
Was heißt diese Entscheidung aber für WLAN- Betreiber? Es sei hier auf die immer weiter verbreiteten Hot-Spots in Cafes, Bars und Kneipen verwiesen. Dort …
LG Düsseldorf zur Störerhaftung des WLAN-Inhabers (Update)
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P2P-Netzwerk vs. Urheberrecht
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LG Düsseldorf zur Störerhaftung bei ungeschützten WLANs (Urteil vom 16.07.2008 - 12 O 195/08)
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Störerhaftung für ungeschützte, offene WLAN Netze
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