LG Düsseldorf: Nacktfoto im Werbeblatt = 5.000,- EUR Schmerzensgeld
am 28.01.2007 von http://www.kremer-legal.com
Wer unverhofft sein Bild in der Zeitung findet, ist oft wenig erbaut, zumal wenn der zugehörige Bericht oder das Motiv des Bildes für den Abgelichteten wenig erfreulich sind. Ähnlich erging es einer Frau in Monheim, die sich während des “Prinzenaufgusses” in der Sauna eines Monheimer Freizeit- und Erlebnisbades befand. Dort wurde sie gegen ihren Willen nackt abgelichtet und fand sich kurze Zeit später mit diesem Bild im wöchentlichen Werbeblatt wieder.
Das Landgericht Düsseldorf billigte der Frau nun wegen einer Verletzung Ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch das Foto ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,- EUR zu. Zwar habe sich der Fotograf vor den Fotos darum bemüht, dass die Saunabesucher über die Foto-Session aufgeklärt würden. Es sei jedoch nicht feststellbar, dass die Betroffene von diesem Hinweis Kenntnis erlangt habe. Eine stillschweigende Einwilligung der Frau lasse sich nicht allein daraus ableiten, dass diese in die Kamera gelächelt habe; schließlich habe die Frau nicht damit rechnen müssen, dass sie gleich gänzlich nackt in der Zeitung landen würde. Pech für die Frau: Sie hatte ursprünglich 20.000,- EUR Schmerzensgeld gefordert, sodass sie nun auf rund drei Viertel der Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleibt (LG Düsseldorf, Urteil v. 13.12.2006 – Az: 12 O 194/05 = Volltext via nrw-e.de).
Sachverhalt
Die Klägerin besuchte die Sauna des Monheimer Freizeit- und Erlebnisbads „Mona Mare“. Als sie sich dort völlig unbekleidet aufhielt, wurde sie von einem Fotograf der Beklagten abgelichtet, der im Freizeitbad Fotos des damaligen Monheimer Prinzenpaars im Saunabereich beim „Prinzenaufguss“ fertigte. Nachdem das Foto im „Lokal-Anzeiger“ von der Beklagten veröffentlicht worden ist, verlangt …
“Prinzenaufguss”
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