LG Düsseldorf: Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang
am 27.07.2008 von http://www.dr-bahr.com/Das LG Düsseldorf (Urt. v. 16.07.2008 - Az.: 12 O 195/08) hat entschieden, dass der Inhaber eines unverschlüsselten WLAN-Zugangs als Mitstörer haftet, wenn über diesen Zugang rechtswidrige Handlungen begangen …
OLG Düsseldorf: Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 27.12.2007 - Az.: I-20 W 157/07: PDF via MIR) hat entschieden, dass der Inhaber eines unverschlüsselten WLAN-Zugangs als Mitstörer haftet, wenn über diesen Zugang rechtswidrige Handlungen begangen werden.Der Antrag…
LG Hamburg: Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Urt. v. 27.06.2006 - Az.: 308 O 407/06) hat entschieden, dass der Inhaber eines unverschlüsselten WLAN-Zugangs als Mitstörer haftet, wenn über diesen Zugang rechtswidrige Handlungen begangen werden.Unter einer dem Antragsgegner zug…
LG Frankfurt a.M.: Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 22.02.2007 - Az. 2-3 O 771/06) hat entschieden, dass der Inhaber eines unverschlüsselten WLAN-Zugangs als Mitstörer haftet, wenn über diesen Zugang rechtswidrige Handlungen begangen werden.Unter einer dem Beklagten z…
LG Hamburg: Mitstörerhaftung für WLAN-Zugang bei P2P-Urheberrechtsverletzungen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Beschl v. 02.08.2006 - Az.: 308 O 509/06) hat entschieden, dass der Inhaber eines WLAN-Zugangs als Mitstörer haftet, wenn über diesen Zugang rechtswidrige Handlungen begangen werden.Über den Anschluss des Antragsgegners waren knapp…
LG Leipzig: Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechtsverletzung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Leipzig (Beschl. v. 08.02.2008 - Az.: 05 O 383/08) hat in einer aktuellen Entscheidung bestätigt, dass der Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechtsverletzungen als Mitstörer haftet , wenn über diesen Zugang rechtswidrige Handlungen began…
Unverschlüsseltes WLAN und Störerhaftung
advobLAWg / Wer ein offenes, unverschlüsseltes WLAN-Netzwerk betreibt, haftet für die von unbekannten Dritten über diesen WLAN-Zugang begangenen Rechtsverletzungen. Dies hat das LG Hamburg am 26.07.2006 unter dem Aktenzeichen 308 O 407/06 (Volltext über die …
OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht bei unberechtigter Nutzung des WLAN-Netzes durch Dritte
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 1.7.2008, Aktenzeichen 11 U 52/07 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses im Regelfall nicht als Störer für Rechtsverletzungen verantwortlich ist, die ein unberechtigter Dritter über eine W…
LG Frankfurt: Haftung für ungeschütztes WLAN
Telemedicus / Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für Urheberrechtsverletzungen, wenn diese über sein ungeschütztes WLAN begangen werden. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Ein Anschlussinhaber hatte sich gegen eine einstweilige Verfügung gew…
LG Düsseldorf: Domainhandelsbörse Sedo haftet nicht für Markenrechtsverletzungen durch geparkte Domain
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Mit Urteil vom 28.11.2007 – 2a O 176/07 hat das LG Düsseldorf entschieden, dass der Betreiber einer Domainhandelsplattform nicht für Markenrechtsverletzungen auf Unterlassung haftet, die durch dort geparkte Domains begangen werden. Die gepa…
Störerhaftung bei ungesichertem WLAN
Handakte WebLAWg / In einem aktuellen Urteil des LG Düsseldorf (Az. 12 O 195/08) vom 16.07.2008 entschied das Gericht, dass der Inhaber eines Internetanschlusses als Störer haftet, wenn ein ungeschütztes WLAN-Netzwerk betrieben wird. Im vorliegenden Fall bestritt de…
LG Mannheim: Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechstverletzung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Mannheim (Urt. v. 29.09.2006 - Az.: 7 O 62/06) dass der Anschlussinhaber für sämtliche von seinem Anschluss vorgenommenen rechtswidrigen Handlungen als Mitstörer auf Unterlassung haftet.Die Klägerin hatte mittels der IP-Adresse den Anschlu…
LG Hamburg: Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechstverletzung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Beschl. v. 25.01.2006 - Az.: 308 O 58/06) hat einer schon etwas zurückliegenden Entscheidung beschlossen, dass der Anschlussinhaber für sämtliche von seinem Anschluss vorgenommenen rechtswidrigen Handlungen als Mitstörer auf Unter…
