Alle Blogs » LG Düsseldorf: Fiktiver Lizenzschaden bei Fotoklau im Internet (eBay, Hood etc.)

LG Düsseldorf: Fiktiver Lizenzschaden bei Fotoklau im Internet (eBay, Hood etc.)

am 11.07.2008 von http://www.drbuecker.de

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.03.2008, Aktenzeichen – 12 O 416/06 – entschieden, dass bei unberechtigter Nutzung von Fotografien der Rechteinhaber gemäß § 97 Abs. 1 UrhG Anspruch auf Schadensersatz im Umfang einer angemessenen Lizenzgebühr habe. Hierbei seien wie im Wettbewerbsrecht auch im Urheberrecht strenge Anforderungen an die Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu stellen. Verwerter müssten sich grundsätzlich umfassend und lückenlos nach den erforderlichen Rechten erkundigen. Das Landgericht Düsseldorf hat nochmals bestätigt, dass im Rahmen der Schadensbemessung nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie gemäß § 287 ZPO für die Ermittlung der Höhe der angemessenen und üblichen Vergütung für die Verwertung von Lichtbildern auf die Honorarempfehlungen der MFM zurückgegriffen werden kann. Der Rechteinhaber sei so zu stellen, als wäre die (Verwertungs-)Handlung durch die seine Rechte verletzt worden sind, Gegenstand eines Lizenzvertrages gewesen. Als angemessen gelte dabei die Lizenzgebühr, die für ständige Vertragspartner vereinbart wäre. Zugrunde zu legen sei der Zeitpunkt des Eingriffs. Dieser ist auf den Schluss des Verletzungszeitpunkts zu beziehen. Unerheblich sei, ob der Verletzte tatsächlich eine entsprechende Nutzungseinbuße erlitten habe, ein konkreter Schaden ist nicht erforderlich. Des Weiteren zeigte das Landgericht Düsseldorf auf, das beispielsweise im Online-Auktionshaus eBay Fotografien auch nach Auktionsende noch weitere 90 Tage lang abgerufen werden könnten, bei der Nutzungsdauer allerdings von dem Wert auszugehen sei, der für eine einmonatige Nutzung angesetzt werden könne. Eine „gewöhnliche Auktion“ dauert dabei in der Regel nur ein bis zwei Wochen, wobei ein Abrufen des Artikels – und eben auch des Bildes – nach Auktionsende regelmäßig nur …

Kommentar schreiben




LG Düsseldorf: Fiktiver Lizenzschaden & eBay - Zum Schadenersatz wegen unberechtigter Nutzung von Fotografien und zur Bemessung des fiktiven Lizenzschadens nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie im Rahmen von eBay.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Für die unberechtigte Nutzung von Fotografien hat der Rechteinhaber gemäß § 97 Abs. 1 UrhG Anspruch auf Schadenersatz im Umfang einer angemessenen Lizenzgebühr. Hierbei sind wie im Wettbewerbsrecht auch im Urheberrecht strenge Anforderungen…

Fehlende Nennung des Urhebers bei unberechtiger Bildernutzung führt zu 100% Aufschlag

Recht Medial / Obwohl vor allem gewerblichen Händlern bei Ebay klar sein sollte, dass das unauthorisierte Übernehmen von Bildern aus fremden Auktionen in die eigene Auktion keine gute Idee ist, kommt es ständig vor.  Der Händler, dem vor Kurzem vor dem Landger…

LG Düsseldorf: Bilderklau aus Artikelbeschreibung bei eBay abmahnfähig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / LG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2008, Az. 12 O 416/06 §§ §§ 13 S. 1, 31 Abs. 1 und 3, 43, 72 Abs. 1, 97 Abs. 1 S. 1, 101a Abs. 1 UrhG, § 242, 276 Abs. 2, 288 Abs. 1 S. 2, 291, 677, 670 BGB, §§ 92 Abs. 1, 269 Abs. 3, 287, 708 Nr. 11, 709 S. 1,…

LG Düsseldorf: Bei unerlaubter Verwendung fremder Bilder werden fiktive Lizenzgebühren nach MFM-Übersicht fällig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / LG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2008, Az.12 O 416/06 §§ 31, 43, 97 UrhG Das Landgericht Düsseldorf hat - im Einklang mit der übrigen Rechtsprechung - erneut entschieden, dass bei der rechtswidrigen Benutzung fremder Lichtbilder in eBay-Auktionen…

OLG Düsseldorf: Geklaute Fotos auf Internetseiten kosten doppelt

Kanzlei Kremer / Die Übernahme fremder Fotos auf die eigene Internetseite ohne Zustimmung des Urhebers ist eine verbreitete Unsitte, die auch vor Firmen nicht halt macht. Häufig geht es in Rechtsstreitigkeiten dann nicht nur um Unterlassungsansprüche des Urhebers…

LG Köln: Schadenersatz bei fehlender Urhebernennung - Dem Autor eines Buches steht bei Verletzung des Nennungsrechts aus § 13 UrhG ein Zuschlag von 100% auf das Grundhonorar als Schadenersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG zu.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Unterbleiben der Autorenbenennung stellt eine schwerwiegenden und nachhaltige Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts des betroffenen Urhebers dar (§ 13 UrhG - Nennungsrecht), die einen Anspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG begründet. <b…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

Dr. Stephan Bücker

Dr. Bücker Newsfeed

» Dr. Bücker Newsfeed

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »