LG Düsseldorf: Ein Buchhändler haftet nicht für eine Persönlichkeitsverletzung in Büchern

LG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.09, Az. 12 O 5/09 §§ 823 Abs. 1, 2, 1004 Abs. 1 BGB, Art. 1, 2 GG

Das LG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, inwieweit ein Buchhändler für Inhalte der von ihm vertriebenen Bücher haftet. Die Richter gelangten zu der Auffassung, dass der beklagte Buchhändler weder als Täter noch als Teilnehmer einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts angesehen werden kann, wenn diese Verletzung in einem Buch enthalten sei, welches er vertreibt. Der in seinen Rechten Verletzte müsse sich insoweit an den Verlag des Buches wenden. Auch eine Haftung als Störer lehnte das Gericht ab. Die Düsseldorfer Richter statuierten zwei Fallgruppen, in denen eine Verantwortlichkeit des Händler angenommen werden könnte: Zum einen, wenn ein grober Schutzsrechtsverstoß vorliege, der für den Händlers ohne weiteres zu erkennen sei; zum anderen wenn der Verbreiter von der Rechtsverletzung Kenntnis erlange und keine ausreichenden Maßnahmen treffe, um eine …

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Themen: Haftung , Bgb , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Düsseldorf , Buchhändler , Täter , Prüfungspflicht
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 31. März 2009 auf http://damm-legal.de.

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