LG Düsseldorf: Domainhandelsbörse Sedo haftet nicht für Markenrechtsverletzungen durch geparkte Domain
am 21.02.2008 von http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/Mit Urteil vom 28.11.2007 – 2a O 176/07 hat das LG Düsseldorf entschieden, dass der Betreiber einer Domainhandelsplattform nicht für Markenrechtsverletzungen auf Unterlassung haftet, die durch dort geparkte Domains begangen werden. Die geparkten Domains werden entweder vom Kunden oder automatisch mit AdWords-Anzeigen versehen. Ein Markeninhaber sah seine Markenrechte verletzt und mahnte die Domainhandelsbörse ab. Das Gericht lehnt eine Verantwortlichkeit als Mitstörer, ab, da dem Betreiber der Domainhandelsplattform eine Vorabüberprüfung auf Markenrechtsverstöße nicht zuzumuten sei. Erst nachdem Betreiber der Plattform über die Rechtsverletzung informiert wurde und untätig bleibt, kommt Das Urteil darf nicht …
LG Düsseldorf: Domain-Parking, Markenrecht & Störerhaftung - Der Betreiber einer Domain-Handelsplattform haftet grundsätzlich nicht für Markenrechtsverletzungen Dritter im Rahmen von, durch ihn unterhaltenen, Domain-Parking-Seiten.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber einer Domain-Handelsplattform (hier: sedo) nutzt die durch Dritte angebotenen Domains - bzw. darin enthaltenen Marken bzw. ein ähnliches Zeichen i.S.d. Markenrechts - nicht selbst i.S.v. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, sondern stellt…
BGH: Ein Forenbetreiber haftet jedenfalls ab Kenntnis von der Rechtsverletzung für rechtswidrige Forenbeiträge
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06 BGB § 823 Ah, G, § 1004, StGB § 185, TMG § 10 Forenhaftung Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetforum jedenfalls ab Kenntnis von ehrverletzenden Äußerungen eines Forennutzers…
LG Düsseldorf: Keine Haftung von Sedo für Rechtsverletzungen bei Domain-Parking
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Düsseldorf (Urt. v. 28.11.2007 - Az.: 2a O 176/07) hat entschieden, dass eine Domainbörse (hier: Sedo GmbH), auf der Kunden Domains parken können, vor Kenntnis nicht für die Rechtsverletzungen, die der Kunde auf der Domain begeht, haftet.…
LG Düsseldorf: Erneut keine Haftung von Sedo für Rechtsverletzungen bei Domain-Parking
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Düsseldorf (Urt. v. 13.02.2008 - Az.: 2a O 212/07) hat erneut entschieden, dass eine Domainbörse (hier: Sedo GmbH), auf der Kunden Domains parken können, vor Kenntnis nicht für die Rechtsverletzungen, die der Kunde auf der Domain begeht, h…
OLG Köln: Mitstörerhaftung bei Online-Auktionen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Ende 2001 hatte das OLG Köln (Urt. v. 02.11.2001 - Az.: 6 U 12/01) entschieden, dass ein Online-Auktionshaus für Markenrechtsverletzungen, die die Kunden des Auktionshauses bei ihren Online-Angeboten begehen, nicht als Mitstörer haftet.Dieses Urte…
LG Düsseldorf: Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Düsseldorf (Urt. v. 23.05.2007 - Az.: 12 O 151/07) hat entschieden, dass der Betreiber eines Usenet-Zugangsdienstes als Mitstörer für die im Usenet begangenen Urheberrechtsverletzungen haftet.Damit steht es nach Punkten 3:1 zugunsten der Mu…
