LG Düsseldorf: Anschlussinhaber haftet bei illegalem Filesharing auch für volljährige Familienmitglieder

Nach einer Entscheidung des Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 134/09) haftet der Inhaber eines Internetanschlusses nach den Grundsätzen der Störerhaftung auch für Handlungen seiner volljährigen Familienangehörigen, wenn diese sich des illegalen Filesharings von Musikdateien bedienten.

Dem Anschlussinhaber sei durchaus zuzumuten, seine erwachsenen Familienangehörigen zu überwachen. Als Anschlussinhaber habe er die Gefahrenquelle geschaffen, die zum illegalen Filesharings von Musikdateien geführt habe.

Er habe es also Dritten ermöglicht, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität jedenfalls zunächst einmal ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können (OLG Düsseldorf MMR 2008, 256-257)…

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Themen: Haftung , Störerhaftung , Urteil , Filesharing , Gewerblicher Rechtsschutz , Tauschbörse , Landgericht , Dritte , P2p , LG Düsseldorf , Landgericht Düsseldorf

Erschienen 7. Januar 2010 auf http://blog.boesel-kollegen.de.

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