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LG Dresden sowie LG Leipzig: Einsatz von AGB sind für Onlinehändler Pflicht!

am 24.01.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten

Das Landgericht Leipzig und das Landgericht Dresden haben jeweils durch Beschluss entschieden, dass es abmahnfähig sei, wenn ein Onlinehändler nicht darüber informiere, wie Kaufverträge mit dem Verbraucher zustandekommen.

LG Dresden: Betrifft Online-Shop BetreiberIn dem konkret vom Landgericht Dresden behandelten Fall fanden sich auf dem Online-Shop des abgemahnten Onlinehändlers keine Angaben darüber, wie sich der Händler das Zustandekommen von Verträgen mit dem Verbraucher vorstellt. Damit hat der Händler gegen § 1 Nr. 1 Absatz 4, 2. Halbsatz der BGB InfoVO verstoßen, so das Landgericht Dresden.

Das Landgericht Dresden (Beschluss vom 04.01.08, Az. 44 HK O 433/07EV) erkannte des weiteren, dass es sich bei § 1 Nr. 1 Absatz 4, 2. Halbsatz der BGB InfoV um eine wichtige Marktverhaltensregel handele - zumal ein Verbraucher oder gar ein Konkurrent nicht ersehen könne, ob es sich bei der Shopwerbung um eine "inivitatio ad offerendum" oder schon ein Angebot handelt, welches mit einem Klick angenommen werden kann.

Ein Verbraucher könne sich daher weder über die rechtlichen Folgen sicher sein, noch darüber ob er mit dem Kaufklick die Ware nun bereits mit Kaufvertrag erstanden hat, oder ob es sich nur um eine Angebot handelt, daß durch ihn noch angenommen werden muß. Auch Rechte und Fristen hierzu würden sich so für einen Verbraucher oder einen Konkurrenten nicht ersehen lassen.

LG Leipzig: Betrifft eBay-HändlerEin ähnlich lautender Beschluss des Landgerichts Dresden (vom 28.12.07, Az. 06HK O 4379/07) liegt der IT-Recht Kanzlei vor. Hier ging es um einen eBay-Händler, der nicht ordnungsgemäß über die Art und Weise des Zustandekommens von Kaufverträgen …

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Negative Bewertungen bei eBay - wie kann man als Händler reagieren?

Handakte WebLAWg / Wer die Internetplattform eBay als Anbieter oder als Nachfrager von Waren nutzen möchte, muss bei der Registrierung der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay zustimmen. Nach beendeten Auktionen bewerten sich die Nutzer der Interneta…

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