LG Dresden: Eine Werbung für Waschmaschinen mit Energieeffizienzklasse “A+” ist wettbewerbswidrig
am 04.07.2008 von http://damm-legal.de
LG Dresden, Urteil vom 03.08.2007, Az 41 O 1313/07
§§ 3; 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1; 4 Nr. 11; 5 Abs. 1, 2 Nr. 1 UWG, §§ 3, 5 EnVKV
Das LG Dresden äußerte bereits in einer Entscheidung aus dem August 2007 die Rechtsansicht, wonach die Werbung mit einer Energieeffizienzklasse “A+” oder “A plus” gegen Marktverhaltensregeln verstoße und irreführend sei. Es handele sich auch nicht um eine Bagatelle. Die Werbung sei geeignet, den Wettbewerb nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Der Information über die Energieeffizienzklasse komme bei der Auswahl eines zu erwerbenden Gerätes durch den Kunden eine bedeutende Rolle zu. Kunden könnten sich aufgrund des erweckten Anscheins einer besseren Energieeffizienz - durch vorschriftswidrige Angabe einer nicht existenten Klasse - gerade für den Kauf des so beworbenen Gerätes entscheiden.
Landgericht Dresden
Urteil
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
….
gegen
…
hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11.07.2007 durch für Recht erkannt:
1. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Dresden vom 14.05.2007, Az. 41 0 1313/07 EV, wird bestätigt.
2. Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Beschluss
Der durch Beschluss des Landgerichts Dresden vom 14.05.2007 auf 30.000,00 EUR festgesetzte Streitwert
wird auf 15.000,00 EUR abgeändert.
Tatbestand
Der Verfügungskläger begehrt von der Verfügungsbeklagten die Unterlassung einer nach seiner Auffassung wettbewerbswidrigen Energieeffizienzklassenangabe bei Waschmaschinen. Der Verfügungskläger ist gewerblich u.a. tätig als Händler von Elektro-Haushaltgeräten und Haushaltwaschmaschinen. Letztere bot er jedenfalls bis April 2007 in seinem Internet-Shop an und unterhält gleichzeitig ein Ladengeschäft in Dresden, in dem er mit Waschmaschinen handelt.
Die Verfügungsbeklagte, eine luxemburgische Gesellschaft mit einer im Handelsregister des Amtsgerichts ..’ eingetragenen Zweigniederlassung …
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