LG Dresden: Allgemeine Verfügung in Sachen Marwa-Prozeß
Diese Woche war der Auftakt in Sachen Anklage gegen vor
dem (LG) Dresden. Das LG führt den Prozeß gegen Marwa unter strengsten
Sicherheitsvorkehrungen durch und verfügt in einem Zivilverfahren, das wir vor dem LG Dresden führen und dort am 6. November 2009
verhandeln sollten, keine weiteren Verfahren neben dem Strafverfahren gegen Marwa geduldet werden:
Wegen eines am Landgericht Dresden stattfindenden umfangreichen Strafprozesses, welcher erhebliche Sicherheitsmaßnahmen erfordert,
dürfen während dieser Zeit im Gerichtsgebäude keine weiteren Verhandlungen stattfinden.
Das LG Dresden hat für diesen Tag extra Räume in der Hoyerswerda-Straße in der Nähe der Albertbrücke angemietet. Davon, dass wir
nicht unter der Brücke verhandeln werden, gehe ich aus.
Schlagworte: AG, Dresden, Gericht, Landgericht, LG, Miete, PR, SEWOMA® Spezial Verwandte Artikel OLG Köln, Urteil vom 8. Juni 2004
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