Alle Blogs » LG Dortmund: Rücklastschriftgebühren 50 EUR? - Eine AGB-Klausel, die eine Rücklastschriftgebühr von 50,00 EUR pro Buchung vorsieht verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB und ist unwirksam, soweit hier Kosten für einen Personalmehraufwand eingerech

LG Dortmund: Rücklastschriftgebühren 50 EUR? - Eine AGB-Klausel, die eine Rücklastschriftgebühr von 50,00 EUR pro Buchung vorsieht verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB und ist unwirksam, soweit hier Kosten für einen Personalmehraufwand eingerech

am 11.08.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine Rücklastschriftgebühr von 50,00 EUR pro Buchung
vorsieht (hier: Bankgebühren, Porto, Papier, Druck 12,33 EUR und Personalaufwand 40,15 EUR) verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB und ist
unwirksam, soweit in dieser Pauschale Kosten für einen Personalmehraufwand eingerechnet sind.
<br><br>

2. Bei einer Lastschriftabrede trifft den Schuldner die Pflicht zur Vorhaltung von Deckung auf seinem
Konto gegenüber dem Gläubiger (vgl. BGH NJW 2005, 1645, 1647), so dass eine Rücklastschrift eine
Schadensersatz auslösende Pflichtverletzung darstellt.
<br><br>

3. Der durch eine Pflichtverletzung des Schuldners (hier: Rücklastschrift aufgrund von Konto-Unterdeckung) entstehende
(Bearbeitungs-) Mehraufwand durch Personaleinsatz ist als auf die eigene Rechtswahrung gerichteter Folgeschaden der Rechtsverletzung
nicht ersatzfähig (BGH NJW 1980, 119, 120).
<br><br>

4. Ein Verstoß gegen § 309 Nr. 5 BGB liegt auch dann vor, wenn nicht entschädigungspflichtige
Positionen in den pauschalierten …

LG Dortmund: Rücklastschriftgebühren 50 EUR? - Eine AGB-Klausel, die eine Rücklastschriftgebühr von 50,00 EUR pro Buchung vorsieht verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB und ist unwirksam, soweit hier Kosten für einen Personalmehraufwand eingerech

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine Rücklastschriftgebühr von 50,00 EUR pro Buchung vorsieht (hier: Bankgebühren, Porto, Papier, Druck 12,33 EUR und Personalaufwand 40,15 EUR) verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB un…

LG Dortmund: Pauschaler Wertersatzanspruch 100 % - Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die pauschal die Höhe des Wertersatzes mit 100 % des Verkaufspreises festlegt und es den Verbrauchern überlässt nachzuweisen, dass keine oder n

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 309 Nr. 12 BGB ist eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteils ändert. 2. Den allgemeinen Regeln der Beweislast folgend, hat der Unternehme…

LG Dortmund: Rücklastschrift-Gebühr von 50,- EUR unzulässig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Dortmund (Urt. v. 25.05.2007 - Az.: 8 O 55/06) hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, wonach für eine Rücklastschrift eine Gebühr von 50,- EUR anfällt, unzulässig ist.Der Kläger sah die Klausel als rechtswidrig an, da sie den Verbrauche…

Pauschaler Wertersatz von 100% in AGB ist unwirksam und wettbewerbswidrig

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Das LG Dortmund hat entschieden (Urteil vom 14.03.2007, Az. 10 O 14/07), dass eine AGB-Klausel, durch die im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts der Verbraucher einen pauschalen Wertersatz in Höhe von 100% leisten muss, gegen die AGB…

Rücklastschrift-Routine

LawBlog / Vier von bislang fünf Lastschriften sind geplatzt. Jedes Mal rief mich der Mandant an und erklärte, woran es gelegen hat. Und dass wir es im nächsten Monat noch mal versuchen sollen. Langsam habe ich das Gefühl, das ist nur ein Trick, um Zahlungs…

AG München: Internet Abo- und Vertragsfallen - Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann die entsprechende Klausel überraschend und unwirksam sein, wenn der User nach dem Erscheinu

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot (hier: Test zur Beurteilung der Lebenserwartung) in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), kann die entsprechende Klausel so ungewöhnlich und daher überraschend sein, dass sie…

Urteil AG Hamm: Keine Entgeltlichkeit der Leistung bei Free-SMS möglich!

Dr. Bücker Newsfeed / Im Urteil vom 26.03.2008  Az. 17 C 62/08 entschied das AG Hamm, dass eine Regelung über die Entgeltlichkeit einer Leistung bei vorheriger Anpreisung als „umsonst“ oder „gratis“ eine überraschende Klausel im Sinne des § 3…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

» MEDIEN INTERNET und RECHT

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »