LG Dortmund: Personenbezogene Kundendaten dürfen nicht pauschal an Dritte weitergegeben werden
am 18.07.2008 von http://damm-legal.de
LG Dortmund, Urteil vom 23.02.2007, Az. 8 O 194/06
§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 4 Abs. 1, 4 a Abs. 1 BDSG
Das LG Dortmund hat entschieden, dass personenbezogene Daten von Kunden nicht nach freiem Ermessen des die Information Erhebenden an Dritte übermittelt werden dürfen. Eine entsprechende AGB-Klausel verstoße gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zwar sei es zulässig, so ließ das LG Dortmund durchblicken, die Einwilligung des Kunden für solche Daten per AGB zu fingieren, deren Weitergabe für die Vertragserfüllung wesentlich sei; denn der Kunde rechne geradezu damit. Eine pauschale Einwilligung in die Weitergabe aller Daten könne jedoch nicht vorausgesetzt bzw. fingiert werden.
Landgericht Dortmund
Urteil
Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund hat auf die mündliche Verhandlung vom 23.02.2007 durch … für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt,
I.
Es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro), ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monten, zu vollziehen an ihren Geschäftsführern, zu unterlassen, nachfolgende oder diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Vereinbarungen über die Teilnahme an einem Service-System mit der Bezeichnung T einzubeziehen sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Vereinbarungen, geschlossen nach dem 01.04.1977 zu berufen:
Internetplattform:
1.
T ist bevollmächtigt, Daten im Rahmen der Leistungserbringung an Dritte weiterzugeben. Die Daten dienen als Basis zur Formulierung von bedarfsgerechten Angeboten und Informationen, welche in schriftlicher oder elektronischer sowie fernmündlicher Form dem Mitglied unterbreitet werden können. Im Rahmen dieser Angebotserstellung können die Daten an …
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