LG Dortmund: Pauschaler Wertersatzanspruch 100 % - Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die pauschal die Höhe des Wertersatzes mit 100 % des Verkaufspreises festlegt und es den Verbrauchern überlässt nachzuweisen, dass keine oder n
am 09.03.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Nach § 309 Nr. 12 BGB ist eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam,
durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteils ändert.
2. Den allgemeinen Regeln der Beweislast folgend, hat der Unternehmer im Einzelfall die Voraussetzungen
für den ihm bei Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts zustehenden Wertersatzanspruch gemäß § 357 Abs. 3 BGB
zu beweisen, d.h. er muss beweisen, dass durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Kaufsache eine Verschlechterung
eingetreten und dass es dadurch zu einer Wertminderung in einer bestimmten Höhe gekommen ist.
3. Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern, die pauschal für alle Einzelfälle
die Höhe des Wertersatzes mit 100 % des Verkaufspreises festlegt und es den Verbrauchern überlässt nachzuweisen,
dass keine oder nur eine wesentlich geringere Wertminderung eingetreten ist verstößt gegen § 309 Nr. 12 BGB
und ist unwirksam.
4. § 309 Nr. 5 BGB ist auf Wertersatzansprüche nicht anwendbar sondern bezieht sich nur auf Schadenersatzansprüche und
pauschale Wertminderungen.
5. Ein Klausel mit der Formulierung Soweit der Kunde [...] den Vertragsschluss widerruft, sind wir berechtigt,
eine pauschale Wertminderung von 100 % des Verkaufspreises zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen,
dass eine Wertminderung nicht eingetreten ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale liegt ist überraschend
und verstößt damit gegen § 305c Abs. 1 BGB. Denn aufgrund der Widerrufsbelehrung geht der Verbraucher davon
aus, dass das gesetzliche Widerrufsrecht …
Pauschaler Wertersatz von 100% in AGB ist unwirksam und wettbewerbswidrig
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Das LG Dortmund hat entschieden (Urteil vom 14.03.2007, Az. 10 O 14/07), dass eine AGB-Klausel, durch die im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts der Verbraucher einen pauschalen Wertersatz in Höhe von 100% leisten muss, gegen die AGB…
LG Dortmund: Rücklastschriftgebühren 50 EUR? - Eine AGB-Klausel, die eine Rücklastschriftgebühr von 50,00 EUR pro Buchung vorsieht verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB und ist unwirksam, soweit hier Kosten für einen Personalmehraufwand eingerech
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine Rücklastschriftgebühr von 50,00 EUR pro Buchung vorsieht (hier: Bankgebühren, Porto, Papier, Druck 12,33 EUR und Personalaufwand 40,15 EUR) verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB un…
LG Dortmund: Rücklastschriftgebühren 50 EUR? - Eine AGB-Klausel, die eine Rücklastschriftgebühr von 50,00 EUR pro Buchung vorsieht verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB und ist unwirksam, soweit hier Kosten für einen Personalmehraufwand eingerech
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine Rücklastschriftgebühr von 50,00 EUR pro Buchung vorsieht (hier: Bankgebühren, Porto, Papier, Druck 12,33 EUR und Personalaufwand 40,15 EUR) verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB un…
KG Berlin: Teillieferung und Teilabrechnungen sind zulässig - Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedigungen mit der Formulierung Teillieferung und Teilabrechnungen sind zulässig ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Teillieferungs- und Teilabrechnungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedigungen (AGB) mit der Formulierung Teillieferung und Teilabrechnungen sind zulässig ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen (§§ 323 Abs. 1, Abs…
OLG Köln: Abweichung von eBay-AGB Wettbewerbsverstoß? - Weicht ein eBay-Anbieter mit seinen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von den eBay-AGB ab, liegt hierin kein Wettbewerbsverstoß.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch nach §§ 3,4 Nr. 11, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG setzt den Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift voraus, die auch dazu bestimmt ist, das Marktverhalten zu regeln. Zu solchen Regelungen zählen…
Kein Vertrauensschutz für Vermieter
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Verwendet ein Vermieter in einem Formularvertrag (also als Allgemeine Geschäftsbedingungen) Klauseln, die bis dahin von der Rechtsprechung des BGH nicht beanstandet wurden, so kann er nicht darauf vertrauen, dass das auch so bleibt, meint der BGH (U…
OLG Frankfurt a.M.: Widerrufsbelehrung im Scrollkasten - Wird eine Widerrufsbelehrung in einem Scrollkasten mit nur geringer Größe dargestellt in der nur ein kleiner Teil des Belehrungstextes sichtbar ist, kann dies die Verständlichkeit der Bel
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wird eine Widerrufsbelehrung in einem Scrollkasten mit nur geringer Größe dargestellt, die dazu führt, dass der Leser jeweils nur einen sehr kleinen Teil des gesamten Belehrungstextes zur Kenntnis nehmen kann, wird dadurch wird die Verstän…
BGH: Wirksamkeit einer Klausel über die Lieferung gleichwertiger Ersatzartikel und Vertragsschluss im Internet
Vertretbar Weblawg / BGH, Urteil v. 21.09.2005 Az: VIII ZR 284/04 - Wirksamkeit einer Klausel über die Lieferung gleichwertiger Ersatzartikel und Vertragsschluss im Internet (amtlicher Leitsatz): Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandhandelsunte…
BGH: Beweislast bei Einwendungen gegen Berechnung von TK-Leistungen
domainundrecht.de / Der BGH hat erneut ein verbraucherfreundliches Urteil erlassen, dass dem Kunden Einwendungen gegen fehlerhafte Telefonrechnungen erleichtert. Im konkreten Fall wurde jetzt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Tel…
