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LG Dortmund: Billigflieger bei Schadenspauschale für geplatzten Bankeinzug eingeschränkt

am 23.08.2007 von http://blog.juracity.de

Ein deutscher Billigflieger hatte in seinen Geschäftsbedingungen einen pauschalen Schadenersatz für Rücklastschriften in Höhe von € 50,00 vereinbart. Zur Begründung führte der Billigflieger aus, dass bei jeder Rücklastschrift …

Flugpreise im Check

LawBlog / Flugsuche online ist kein Problem. Der Preisvergleich mitunter schon. Einzelne Anbieter aufrufen, Flugdaten eingeben, Tarif notieren. Zum nächsten klicken. Ich finde es ermüdend. Eine ziemlich gute Preisübersicht bietet billigflieger.de. Die Seit…

Vogelgrippe?

kanzlei-hoenig.info / Neulich auf dem Flughafen Tegel. Jetzt weiß ich auch, warum den Fluggästen der Billigflieger manchmal schlecht wird beim Starten. Danke an die JuraTalkerin Oktavia Carstarphen für das Bildchen…

LG Dortmund: Rücklastschriftgebühren 50 EUR? - Eine AGB-Klausel, die eine Rücklastschriftgebühr von 50,00 EUR pro Buchung vorsieht verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB und ist unwirksam, soweit hier Kosten für einen Personalmehraufwand eingerech

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine Rücklastschriftgebühr von 50,00 EUR pro Buchung vorsieht (hier: Bankgebühren, Porto, Papier, Druck 12,33 EUR und Personalaufwand 40,15 EUR) verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB un…

LG Dortmund: Rücklastschriftgebühren 50 EUR? - Eine AGB-Klausel, die eine Rücklastschriftgebühr von 50,00 EUR pro Buchung vorsieht verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB und ist unwirksam, soweit hier Kosten für einen Personalmehraufwand eingerech

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine Rücklastschriftgebühr von 50,00 EUR pro Buchung vorsieht (hier: Bankgebühren, Porto, Papier, Druck 12,33 EUR und Personalaufwand 40,15 EUR) verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB un…

Wie sicher sind Billigflieger?

Handakte WebLAWg / Nach dem Zwischenfall bei Ryanair und dem Unfall von Madrid stellt sich die Frage: Sparen Germanwings, Easyjet und Co. bei der Wartung ihrer Maschinen? Eine Studie dazu kommt jetzt zu einem überraschenden Ergebnis. Der Spanair-Absturz in Madrid, ein…

LG Dortmund: Rücklastschrift-Gebühr von 50,- EUR unzulässig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Dortmund (Urt. v. 25.05.2007 - Az.: 8 O 55/06) hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, wonach für eine Rücklastschrift eine Gebühr von 50,- EUR anfällt, unzulässig ist.Der Kläger sah die Klausel als rechtswidrig an, da sie den Verbrauche…

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RA Michael Felser

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