LG Dessau: Nachberechnung durch Mobilfunkanbieter trotz monatlicher Abrechnungspflicht
am 15.04.2005 von http://rafranke.blogspot.com
Die Rechtsanwaltskammer Berlin weist auf ein Urteil des Landgerichts Dessau vom 1 S 245/04, abgedruckt in MMR 2005, 188, hin. Mobilfunkkunden können nach Erhalt einer Monatsrechnung nicht immer sicher sein, dass ihnen der Mobilfunkanbieter nicht doch noch weitere Gespräche nachberechnet. Der Grund: Mitunter dauert es länger, bis der Netzbetreiber die Verbindungsdaten an den Mobilfunkanbieter weiter leitet. Berechnet der Mobilfunkanbieter danach die Gespräche gegenüber dem Kunden unter Vorlage der Einzelverbindungsdaten ab, gehe das auch dann in Ordnung, wenn mehr als ein Monat verstrichen sei, entschied kürzlich das Landgericht in Dessau.
In dem Fall waren einer Kundin drei Monate nach Abschluss des Mobilfunkvertrages 1.374,22 Euro nachberechnet worden. Ihre Kinder, so die Einlassung der Kundin, hätten offensichtlich zu viel telefoniert. Die Rechtsanwaltskammer Berlin empfiehlt betroffenen Eltern, die ihren Kindern ein Handy …
O2 macht bei mir das gleiche. Allerdings berechnen sie über ein ganzes Jahr nach.
Und das zum zweiten mal innerhalb von zwei Monaten - gibt es dazu ein Urteil?
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