LG Darmstadt: Werbung mit "Freie Auswahl zum halben Preis" irreführend, wenn dies nicht für das gesamte Sortiment gilt

LG Darmstadt Urteil vom 01.08.2011 22 O 227/11 Freie Auswahl zum halben Preis Das LG Darmstadt hat entschieden, dass Werbung mit dem Werbeslogan "Freie Auswahl zum halben Preis" irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn dies nicht für das gesamte Sortiment gilt und die Kunden erst im Ladenlokal durch Schilder über diverse Einschrä…

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Themen: Abmahnung , Uwg , Irreführung , Darmstadt , Schilder , Hinweis , Wettbwerbswidrig , LG Darmstadt , Einschränkungen , Eletronikmarkt , Freie Auswahl Zum Halben Preis , Lockangebot , Prosepkt
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 17. September 2011 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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