LG Darmstadt: Die Werbung “BMW 116i Navi/Klimaaut …” ist wettbewerbswidrig, wenn der Pkw nicht über ein werkseitiges Navigationssystem verfügt

LG Darmstadt, Urteil vom 09.11.2010, Az. 18 O 228/10 (nicht rechtskräftig) §§ 3; 5 UWG

Das LG Darmstadt hat entschieden, dass die Werbung “BMW 116i Navi/Klimaaut/GARANTIE/PD/C” auf einer Internetplattform eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellt, wenn das betreffende Fahrzeug nicht über ein werkseitig eingebautes Navigationssystem verfügt. Der Händler hatte dem Kunden ein mobiles Navigationssystem zu einem Marktwert von ca. 40,00 EUR übergeben. Die Ausstattung war in der Rubrik “Fahrzeugausstattung” wiederholt worden. Die Kammer wies darauf hin, dass mit dem Begriff „Fahrzeugausstattung”anders als bei dem Begriff „Fahrzeugzubehör” Merkmale beschrieben würden, die bereits ab Werk oder zu einem spä…

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Themen: Abmahnung , Urteil , Wettbewerbsverstoß , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Irreführung , Bmw , Darmstadt , Navigationssystem , Werbung , Fahrzeugausstattung , Fahrzeugzubehör
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 7. Dezember 2010 auf http://damm-legal.de.

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