LG Darmstadt: Abofallen-AGB rechtswidrig - Verbraucherzentrale siegte gegen p2p-heute.com

LG Darmstadt, Urteil vom 22.11.2007, Az. 9 O 257/07 - Immer noch zu häufig gehen Verbraucher Online- Angeboten auf den Leim, die als so genannte Abo-Fallen bezeichnet werden. Kommt es dann zur Mahnung - insb. durch Inkassostellen oder (Inkasso)-Anwälte, so zahlen die Betroffenen oftmals. Dabei ist der Vorgang unzulässig, wie auch das folgende Verfahren einer Verbraucherzentrale zeigte. Vorliegend war die Testzeit nach den Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) schon kurz bemessen (Ablauf des Anmeldetags!) und war automatisch mit dem Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement verbunden. Ebensos war die Annahme der AGB mit der Datenschutzerklärung gekoppelt.

Die gewählte Formulierung - so das Gericht - sei für Verbraucher nicht ausreichend klar formuliert (Transparenzgebot verletzt) und wettbewerblich irreführend (§§ 8 Abs. 1, 3, 5 Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 UWG)

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - www.jur-blog.de

LG Darmstadt, Urteil vom 22.11.2007, Az. 9 O 257/07 - Abofallen-AGB rechtswidrig

Die Beklagten werden verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250 000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes auf der Internetseite www.p2p-heute.com mit dem Hinweis

´Ihre Testzeit verlängert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24 Uhr) zu einem Abo zum Preis von € 7,00 incl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus.´

für die Nutzung des Online-Angebotes zu werben, ohne in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass bereits das Absenden des Anmeldeformulars eine auf Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements gerichtete Willenerklärung darstellt und nicht zu erklären, wie der Nutzer die Veränderung der Testzeit in ein kostenpflichtiges Abonnement verhindern kann.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 17 000,00 vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird für den ursprünglichen Klageantrag zu 1) auf € 15 000,00 und auf den zurückgenommenen Klageantrag zu 3) auf € 1 000,00 festgesetzt.

Sachverhalt: Bei der Klägerin handelt es sich um eine Verbraucherzentrale, zu deren Satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen und Verstöße u. a. gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu unterbinden. Die Klägerin wurde mit Wirkung zum 01.01.2001 in die Liste qualifizierter unternehmen gem. § 4 UKIG aufgenommen.

Die Beklagten sind Gesellschafter der … GbR. Sie betreiben die Internetseite www.p2p-heute.com. mit der Nutzern eine Dienstleistung ´Alles zum Thema Filesharing´ angeboten wird. Verbraucher, die di…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Internet , Verbraucherschutz , Urteile , Community-recht , Datenschutz-recht , P2p , Darmstadt

Erschienen 28. Juni 2008 auf http://www.jur-blog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Das LG Darmstadt zur Rechtswidrigkeit von so genannten Abofallen

LBR-Blog | 26. Juni 2008 — Abofalle, Internetabzocke... Das sind nur zwei Schlagworte, die im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Dienstleistungen im Int…

Verbraucherzentrale Darmstadt: Verbraucherzentrale gewinnt gegen Gebrüder Schmidtlein

verbraucherrechtliches! | 22. November 2007 — Wie die Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen heute berichtet, hat sie vor dem Landgericht Darmstadt in einem Rechtsstreit gegen d…

LG München: Irreführung durch Hinweis "unverbindliches Zeitschriftenabo", wenn tatsächlich auch ein kostenpflichtiges Abonnement a…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 10. Oktober 2011 — LG München Urteil vom 03.8.2011 17 HK O 1489/11 unverbindliches Zeitschriftenabo Das LG München hat völlig zu Recht entschieden, d…

Kostenlos heißt auch kostenlos!

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 2. März 2011 — Laut einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das OLG Koblenz dem Internetdienstleister 1 & 1 …

TAGESREKORD: 16x ABGEMAHNT

LawBlog | 30. März 2006 — Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Internetanbieter Andreas & Manuel Schmidtlein GbR wegen Wettbewerbsver…

Rechtsberatung durch den Versicherer

RSV-Blog | 10. Juli 2007 — Ein Rechtsschutzversicherer rät seinem Kunden, die Forderung der Gebrüder Schmidtlein zu bezahlen: In der Beilage leiten wi…

LG Koblenz: Gratisangebote dürfen nicht ohne weiteres in kostenpflichtige Abonnements übergehen

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 2. Juni 2010 — LG Koblenz, Urteil vom 18.05.2010, Az. 1 HK O 85/09 §§ 3, 5 UWG Das LG Koblenz hat entschieden, dass die 1&1 Intern…

Versteckte Preise bei so genannten “Abo-Fallen”

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 27. Januar 2009 — Inzwischen Rückläufig, aber dennoch beliebt sind im Internet so genannte “Abo-Fallen”. Das Prinzip ist einfach: Man ruft eine W…

Hausaufgaben-Websites

Jurabilis | 25. Januar 2006 — Eine Referrer-Seite bei Google hat mich mal wieder zu so einer "Hausaufgaben"-Website gebracht. Deren Anmelde-Aufforderung mit G…

Versteckte Preise bei so genannten “Abo-Fallen” (Update)

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 4. Februar 2009 — Inzwischen Rückläufig, aber dennoch beliebt sind im Internet so genannte “Abo-Fallen”. Das Prinzip ist einfach: Man ruft eine W…