LG Coburg: Hartnäckige telefonische Kundennachbearbeitung durch Versandhaus unzulässig
Das Landgericht hat entschieden, dass Werbeanrufe
nicht allein deshalb gerechtfertigt sind, weil mit dem angerufenen Verbraucher seit längerem eine Geschäftsbeziehung besteht.
Im zugrunde liegenden Fall war die Verbraucherin mehrfach angerufen worden, nachdem sie eine Bestellung gegenüber einem Versandhaus
abgegeben hatte. Obwohl sie gegenüber dem anrufenden Callcenter mehrfach protestierte, hörten die werbenden Anrufe nicht auf. Das
Landgericht Coburg gab der Klage des Verbraucherverbandes zur Untersagung von werbenden Telefonanrufen ohne Einwilligung statt.
Den Einwand des Versandhandelsunternehmens, es habe sich bei den Anrufen lediglich um solche zur Nachbetreuung der zunächst
abgegebenen Bestellung gehandelt, beurteilte das Gericht als wenig glaubwürdig, weil es sich zum einen um eine Vielzahl von
Folgeanrufen handelte und zum anderen die Bestellung bereits mehr als ein halbes Jahr zurücklag. Das beklagte
Versandhandelsunternehmen könne sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass es sich bei der Verbraucherin um eine langjährige
Kundin handelt, auf eine konkludente Einwilligung in Werbeanrufe stützen. Die Verbraucherin habe glaubhaft dargelegt, dass sie sich
gegen Werbeanrufe in einer Vielzahl von Fällen verwahrt habe. Es sei daher offenkundig, dass ein schlüssiges Einverständnis zu den
Werbeanrufen gerade nicht vorgelegen habe.
Das Gericht sah zudem die Wiederholungsgefahr als gegeben an. Hieran änderte nach Auffassung des…
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