LG Braunschweig: Verlinkung auf rechtswidrig vorgehaltene Inhalte ist nicht rechtswidrig / Nach der BGH-Entscheidung “AnyDVD”

LG Braunschweig, Urteil vom 05.10.2011, AZ. 9 O 1956/11 (278) § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

Nach der viel beachteten “AnyDVD”-Entscheidung des BGH (hier), die der Heise-Verlag in einem Marathon von Verfahren erstritt (welcher wohl keine gerichtliche Instanz in Deutschland ausließ), hat sich nunmehr das LG Braunschweig der Frage angenommen, ob das Setzen eines oder mehrerer Links auf Quellen, in denen sich rechtswidrig gewonnenes Informationsmaterial befindet, rechtens ist. Dies wurde im Ergebnis bejaht. Geklagt hatte das Mitglied einer Burschenschaft gegen ein Onlinemagazin, welches E-Mails eines Burschenschaftlers auf einem linksgerichteten Informationsportal zitiert und verlinkt hatte. Nachdem mehre Zeitungen, wie beispielsweise die Frankfurter Rundschau, die Süddeutsche oder der Spiegel über die aktuellen Ereignisse im Hinblick auf den jährlich stattfindenden Burschenschaftstag berichtet hatten, ging die Kammer von einem “gesteigerten Medieninteresse” zu der seitens einiger Burschenschaftler gestellten Forderung, den Zugang zu den einzelnen Vereinen der Deutschen Burschenschaft zu verschärfen, insbesondere von der Abstammung abhängig zu machen. Auch der Inhalt der verlinkten E-Mails habe insoweit der “Stimmungsmache” innerhalb des Verbandes gedient, die sich irgendwann auch öffentlich auswirken habe sollen. Auch bestehe ein Informations- und Berichterstattungsinteresse gerade an den wörtlichen Zitaten des Klägers, aus denen sich Einblicke in die interne Struktur der Burschenschaft und den Umgang mit den gegenwärtigen Ereignissen ergäben. Insoweit bestehe auch für die Beklagte ein berechtigtes Interesse daran, im Rahmen ihrer Berichterstattung einen Hyperlink zu setzen, der auf weiterführende Informationen verweise. Zum Volltext der Entscheidung: Landgericht Braunschweig

Urteil

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren … gegen … GmbH

hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig auf die mündliche Verhandlung vom 14.09.2011 durch …, für Recht erkannt:

I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

II. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Der Streitwert wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.

Tatbestand

Der Verfügungskläger (im Folgenden: Kläger) begehrt von der Verfügungsbeklagten (im Folgenden: Beklagte) die Unterlassung der Veröffentlichung eines Hyperlinks im Rahmen eines Onlineartikels über den E-Mails des Klägers auf einer Internetdomain aufgerufen …

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Themen: Urteil , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Rechtswidrige Inhalte , Der Spiegel , Braunschweig , Marathon , Anydvd , Burschenschaft , Linksetzung
Rechtsgebiet: Persönlichkeitsrecht

Erschienen 17. Oktober 2011 auf http://damm-legal.de.

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