LG Braunschweig: Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des fristauslösenden Ereignisses
am 26.02.2008 von LBR-BlogDas LG Braunschweig (LG Braunschweig, Urteil v.06.11.2007, 21 O 1899/07) hatte es doch nur gut gemeint. Es wollte wohl eine Abmahnwelle wegen eines weiteren vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes im Keim ersticken. Aber wie so oft, wenn Gerichte am Werk sind, die mit der Materie nicht regelmäßig befasst sind, kommt nichts Gutes dabei heraus.Gegenstand der Entscheidung war ein Antrag auf Unterlassung eines Mitbewerbers, der die Formulierung innerhalb der heiß umstrittenen Widerrufsbelehrung im Fernabsatz zum Fristbeginn verbieten wollte, die der Konkurrent wie folgt benutzte:(...)die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer in Textform mitzuteilenden Belehrung(...)Der Antragsteller war der Meinung, dass diese Belehrung insofern falsch sei, als dass die Frist einen Tag nach Erhalt von Ware und Widerrufsbelehrung beginne.Hintergrund ist der § 187 Abs. 1 BGB, der wie folgt lautet:(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.Dem trat das Gericht mit dem Argument entgegen, dass die gerügte Formulierung den gesetzlichen Vorgaben entspreche, da die Frist durch den Verbraucher anhand des Frist auslösenden Ereignisses korrekt zu berechnen sei. Jedenfalls sei die Formulierung nicht wettbewerbswidrig.So weit so gut.Jetzt macht das Gericht aber den Fehler und kann sich nicht verkneifen, seine Meinung darüber mitzuteilen, wie es denn richtig sei. Entgegen einer landläufigen Auffassung sind Gerichte aber nicht dazu da, Rechtsrat zu erteilen. Sie sollen vielmehr nur auf Grundlage des konkret mitgeteilten Sachverhalts entscheiden. Insbesondere …
Wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen?
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Geht es um das fernabsatzrechtliche Widerrufs- bzw. Rückgaberecht, stellt sich eine Vielzahl von Detailfragen, die oftmals unterschiedlich durch die Gerichte beurteilt werden. Noch lange nicht sind die sich ergebenden Fragen höchstrichterli…
OLG Hamm zum Beginn der Widerrufsbelehrung: Ergebnis richtig, Gründe falsch
LBR-Blog / Im Februar 2008 hatten wir von einer Entscheidung des LG Braunschweig berichtet, die sich mit der Frage befassen musste, wie im Rahmen der Widerrufsbelehrung korrekt zu belehren sei. Das Interessante damals war, dass die Entscheidung im Ergebnis rich…
LG Dortmund: Zur Form und zum Inhalt der Verbraucher-Widerrufsbelehrung im Rahmen von eBay-Geschäften (hier: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, Wertersatzpflicht bei Verschlechterung von Waren, Textform)
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Verkäufen über die Auktionsplattform eBay ist eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss ausgeschlossen. Die zusammen mit dem Warenangebot vor Vertragsschluss ins Internet gestellte Belehrung erfüllt…
OLG Hamm: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung - Eine vorvertragliche Information des Verbrauchers gem. § 312c Abs. 1 BGB mit der Formulierung Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung genügt nicht den gese
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. § 312 c Abs. 1 BGB verweist auf § 1 BGB-InfoV und damit auch auf Ziffer 10 dieser Vorschrift. Danach muss auch über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Bedingungen seiner Ausübung informiert werden. Zu diese…
OLG Hamm: Widerrufsbelehrung im Internethandel - Eine Widerrufsbelehrung in der es lediglich heißt Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung verstößt gegen die Belehrungspflichten der §§ 312c, 312d, 355 BGB und ist wettbewer
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Widerrufsbelehrung in der es lediglich heißt Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung verstößt gegen die Belehrungspflichten der §§ 312c, 312d, 355 BGB und ist wettbewerbswidrig. <br><br> 2. Aus § 312 d A…
OLG Düsseldorf: Beginn der Widerrufsfrist im online-Handel nicht frühestens mit Erhalt der Belehrung in Textform – Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.10.2007, Az. I-20 U 107/07
Wettbewerbsrecht-Blog.de / Das OLG Düsseldorf hat eine überzeugende Entscheidung zur Problematik folgender Widerrufsbelehrung zum Fristbeginn getroffen: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung“ Hier fol…
Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen beginnt nicht frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung
Recht Medial / Eine interessante Entscheidung erreicht uns vom OLG Düsseldorf, auch wenn dies nur eine Teil von vielen Unsicherheit beispielsweise im Ebayhandel beseitigt. Das riesige Chaos, welches sich inzwischen rund um die Frage der richtigen Widerrufsbelehrun…
Widerrufsfrist mal wieder
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Das OLG Hamm hat der ausufernden Rechtsprechung zur Widerrufsbelehrung bei Online angeschlossenen Verträgen eine neue Entscheidung hinzugefügt: Die beanstandete Klausel “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” in ihre…
