LG Bonn: Unrichtigte Bestätigungsschreiben - Die Zusendung von Bestätigungsschreiben bezüglich der Einwilligung in Konzernwerbung stellt eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG dar, wenn eine solche Einwilligung tatsächlich ni
am 14.02.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Das Zusenden unrichtiger Bestätigungsschreiben (der in Wahrheit nicht erteilten Einwilligung in Werbung, Marktforschung
sowie Kundenberatung) stellt eine Wettbewerbshandlung dar, die geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher zu
beeinträchtigen (§ 4 Nr. 1 UWG).
2. Durch den Inhalt eines solchen Schreibens wird suggeriert, der Verbraucher habe bereits die
Einwilligung fernmündlich erklärt und dem Adressaten wird der Eindruck vermittelt, er habe nichts weiter hinsichtlich des
Einverständnisses mit der Konzernwerbung zu entscheiden (Der deklaratorische Charakter des Schreibens wurde hier mit der
Wendung bestätigt Das von Ihnen erteilte Einverständnis beinhaltet ...). Gleichwohl erreicht der durch ein solches
Bestätigungsschreiben ausgeübte Druck nicht die in § 4 Nr. 1 UWG vorausgesetzte Intensität. Denn die Rationalität der
Verbraucherentscheidung tritt jedenfalls dann nicht völlig in den Hintergrund, wenn die Zusendung des Bestätigungsschreibens
zwar dazu führt, dass der Verbraucher aktiv werden muss (um sich gegen dieses zu wehren), im aber gleichwohl die Möglichkeit
offen steht das suggerierte Einverständnis jederzeit zu widerrufen und insoweit seine Entscheidungsfreiheit zu behaupten.
3. Die Zusendung von Bestätigungsschreiben über in Wirklichkeit nicht erteilte Einverständniserklärungen in Konzernwerbung
belastet dessen Empfänger mit Zeitaufwand und Kosten und stellt damit eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG dar.
4. Hat ein Verbraucher …
Unrichtigte Bestätigungsschreiben
Handakte WebLAWg / Die Zusendung von Bestätigungsschreiben bezüglich der Einwilligung in Konzernwerbung stellt eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG dar, wenn eine solche Einwilligung tatsächlich nicht erteilt wurde. (…) Quelle: MIuR vom 1…
LG Bonn: Zusendung ungewollter Auftragsbestätigungen nach Werbeanruf wettbewerbswidrig - Die Zusendung von Auftragsbestätigungen, denen kein Vertragsschluss zugrunde liegt, sondern ein Werbeanruf, stellt eine unzumutbare Belästigung dar.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Zusendung von Auftragsbestätigungen, denen kein Vertragsschluss zugrunde liegt, sondern ein Telefongespräch mit für die Beklagte werbendem Inhalt, stellt eine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar. <br><br>…
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Telefonwerbung und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Blickpunkt Recht & Steuern / In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm angenommen, dass eine außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung, die ohne das vorherige Einverständnis des angerufenen Verbrauchers mit dem Anruf erfolgt sei, gegen Wettbewe…
OLG Hamm zur Einverständniserklärung zur Telefonwerbung in Auftragsbedingungen
Recht und Alltag / In einem aktuellen Urteil vom 15.08.2006 (Az.: 4 U 78/06) hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm angenommen, dass eine außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung, die ohne das vorherige Einverständnis des angerufen…
Hanseatisches OLG: Unerwünschte E-Mail-Werbung - Die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten, stellt regelmäßig unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) und eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung i.S.d. § 3 U
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der Zusendung von E-Mails handelt es sich nach der Definition in Art. 2 Satz 2 lit. h der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation um elektronische Post im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. <br><br> 2. Der Versender…
Einverständnis
Vertretbar Weblawg / Aus der Verfügung des Vorsitzenden Richters einer Kammer für Handelssachen (KfH, §§ 93 ff. GVG): Es wird davon ausgegangen, dass Einverständnis mit einer Entscheidung durch den Vorsitzenden allein erklärt wird. Und ich dachte bislang immer,…
Das kaufmännische Bestätigungsschreiben - ein in Vergessenheit geratender Handelsbrauch ?
DPMS INFO / I. Einleitung Das kaufmännische Bestätigungsschreiben ist auf die Vorschrift § 346 Handelsgesetzbuch (HGB) zurückzuführen. In dieser Vorschrift ist geregelt, dass Handelsbräuche für die Auslegung von Willenserklärungen und die Rechtsfolgen vo…
LG Traunstein: Keine Nutzung von Verbraucherdaten ohne Einwilligung - Erwirbt ein Unternehmen Adress- und Kontaktdaten zu Werbezwecken, hat es sich darüber zu vergewissern, dass die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.
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